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bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. Der von Ihnen beschriebene Raum ist ein Raum, in dem aus betriebstechnischen Gründen eine Besonderheit bestehen kann. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Hilfe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Ja, dies ist möglich.Die Regelungen zu Sanitärräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 12439
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV). Weitere Anforderungen an die Einrichtung ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Bauen sind für Behinderte und alte Menschen in öffentlichen Gebäuden Treppen mit offenen oder unterschnittenen Stufen zu vermeiden." Die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die DGUV Information 208-005 "Treppen" liefern keine konkreten Vorgaben zur der Ausführung.Die Anforderungen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Dabei sind die o.g. Empfehlungen zu berücksichtigen. ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
- ArbSchG und gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV sind die erforderlichen Maßnahmen für sicheres Verfahren und Rangieren usw. auf dem Betriebsgelände durch den Arbeitgeber ermitteln und umsetzen zu lassen. Die ArbStättV mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) führt zunächst das Schutzziel, das sichere, gefahrlose Befahren ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eigenverantwortlich eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."zu Frage 2:Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich und auch unter Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk auf der Grundlage der Gefährdungebeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
anerkannte sicherheitstechnische Regel im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3a Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung, deren Anhang sowie den sicherheitstechnischen Regeln einzurichten und zu betreiben.Weniger weit gehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberücksichtigt. ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 1062
werden. Vom Arbeitgeber ist daher eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für diese Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mitwirken. ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
Büros, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV -. Gemäß der ArbStättV hat der Arbeitgeber nach § 3a Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Nähere Angaben über die Anforderungen an Arbeitsräume werden in der ArbStättV im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 1.2 ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist hier noch folgendes nachzulesen: "Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596
auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind." Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist. Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431