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Ja.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
werden. Entscheidend ist die Gefährdung Betriebsangehöriger oder Dritter und die kann je nach Gestaltung des Bauwerks sehr unterschiedlich sein. Beurteilungskriterien sind z.B. Vorkommen von Absturzstellen, Gefahr des Ertrinkens an Wasserflächen oder bei plötzlich auftretender starker Wasserführung, aber auch benachbarte Wohnbebauung oder gar Kinderspielplätze, Schulen etc.. Hier sind eventuell weitere Stellen ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
zur Gestaltung von Treppen erhalten Sie über die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. So wird unter Ziffer 1.8 des Anhangs zur ArbStättV ausgeführt, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. Konkretisiert wird diese allgemeine Forderung durch die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Absatz 2 ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
Bereiche in besonderen Arbeitsstätten, z. B. in Justizvollzugsanstalten, Gerichtsgebäuden, Forensischen Kliniken, Psychiatrischen Kliniken, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen, können auf Grund der besonderen betrieblichen Anforderungen von dieser ASR abweichende Maßnahmen und Gestaltungen verschließbarer Türen im Verlauf von Fluchtwegen bzw. verschließbare Notausstiege erforderlich ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummer 4.2 folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen. (...)"Neben der ASR A1.2 sind bei der Gestaltung von Büroräumen weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
Es gilt die Arbeitsstättenverordnung mit Anhang.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen stehen Maße u.a. für Räume und Bildschirmarbeitsplätze, sogar bildlich dargestellt.Ausführliche Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung. ...
Stand: 14.05.2021
Dialog: 43519
Die Landesbauordnungen sind Gesetze der Länder und gelten unabhängig von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen ist der Bauherr grundsätzlich verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Treten bei der Gegenüberstellung mit der Landesbauordnung ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 1859
- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3 erforderlich sein wird.Anforderungen an die Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen können der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 "Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen" entnommen werden. Im Anhang 3 ist ergänzend eine Beispielabbildung zu finden. Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 21.08.2018
Dialog: 42415
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter Freihalten von Schnee und EisFür die Gestaltung der betrieblichen Fluchtwege, die auch Verkehrswege sind, ist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" heranzuziehen.Bei der Gestaltung von Verkehrswegen in Betrieben kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung",(bisher: BGI 650) einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
eine Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt zu beteiligen. Eine Hilfestellung hierbei können die Informationen zur Gestaltung in Waschräumen der VBG geben.Auf die Beispielsammlung "Wann sind Waschräume in Betrieben erforderlich?" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin. ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718