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. die schnelle Rettung verhindern.Entsprechend den Bestimmungen aus Nummer 2.3 des Anhangs zur Arbeitstättenverordnung müssen sich Fluchtwege in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind.Anforderungen an Toiletten werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten -ASR A4.1 Sanitärräume konkretisiert.Die Zahl der erforderlichen Toiletten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und ist entsprechend der in der v.g. ASR abgebildeten Tabelle auszuführen.Das ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
und schnell gerettet werden können.Nach Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich Fluchtwege und Notausgänge unter anderem in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten. Zudem müssen sie auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
sich unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
für schwangere Frauen und stillende Mütter" der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort steht u. a.: "Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen."Somit greift die Regelung erst, wenn schwangere Frauen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18841
der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b) entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c) als separate Räume zu gestalten ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 6695
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- heißt es im Anhang unter Ziffer 4.1 Sanitärräume: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
, dass aus gesundheitlichen Gründen die Bereitstellung von leicht erreichbaren Pausenräumen bei jeder Anzahl von Beschäftigten erforderlich ist. Dabei muss es sich um allseits umschlossene Räume handeln, in denen Gefahrstoffe weder aufbewahrt noch angewendet werden dürfen. Unter Punkt 5.1 Absatz 2 fordert die TRGS 530, dass in den Arbeitsräumen der Friseurbetriebe aus hygienischen Gründen weder gegessen, getrunken noch ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b) entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c) als separate Räume zu gestalten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197