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Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Die angesprochenen Treppenhäuser in Wohngebäuden sind somit keine Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV. Insofern kann diese Verordnung auch nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die hygienischen Anforderungen zu ermitteln, zu beurteilen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind:a. für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b. entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Werden in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, sind für die Türen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Anforderungen an durchsichtige Türen finden sich im Anhang unter der Nummer 1.7 Absatz 2 und 4.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 6334
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
Ja, die Anbringung der Piktogramme bedeutet eine ständige Tragepflicht.In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" ist unter dem Punkt 3.5 folgendes nachzulesen:"Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt."Im Anhang 1 der ASR A1.3 finden sich Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen.Das Tragen der Schutzbrille wird mit dem Gebotszeichen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42870
sind.Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und den Luftraum finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR. Nach § 3 Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Waschräume vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbstättV finden sich noch folgende weitere Anforderungen an Waschräume aufgeführt, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
Für alle Arbeitsstätten gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Erläutert und konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Pausenraum:Nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs zur ArbStättV gilt folgendes:"Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Nummer 1.8 Verkehrswege)In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Abschnitt 4.2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach Ziffer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV gilt folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.).Der Anhang der ArbStättV bestimmt unter Nummer 3.6 Abs. 1, dass in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.06.2022
Dialog: 5551
sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen. (Nummer 3.1.2 Anhang 1 BetrSichV).Unter der Nummer 3.4 Anhang 1 BetrSichV finden sich Besondere Vorschriften für Zugangs ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192