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Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung - FPersV -(hier § 9 FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst. Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV): „Der Antragsteller ...
Stand: 24.11.2014
Dialog: 22366
Bei der grundsätzlichen Betrachtung Ihrer Fragestellung gehen wir davon aus, dass die von Ihnen zu nicht gewerblichen Zwecken eingesetzte Fahrzeugkombination eine zulässige Höchstmasse (zHM) von > 7,5 t hat und sich daher eine Inanspruchnahme der entsprechenden Ausnahme gem. Art. 3 Buchstabe i Verordnung (EG) 561/2006 ergibt.Wie von Ihnen richtig beschrieben, ist es i.d.R. notwendig sich mittels U ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.Beispiele, in denen die Ausnahme greift:Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) heißt es unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)" wie folgt:"Fahrzeuge ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
, sollte das Fahrzeug für den Zweck der privaten Überführungsfahrt leer und nicht beladen sein! Der Fahrtenschreiber selbst ist über das Menü auf OUT-Betrieb einzustellen!Es steht Ihnen aber auch frei, diese Fahrt mit Fahrerkarte durchführen zu lassen. In dem Fall ist es empfehlenswert, vor Beginn der Fahrt, die Anmeldung mittels Unternehmenskarte am Fahrtenschreiber durchzuführen. ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (auch Umzüge) verwendet werden, sind von der Benutzungspflicht des Kontrollgerätes ausgenommen! Eine Fahrerkarte muß also nicht benutzt werden! ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 6325
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Ob das von Ihnen verwendete Fahrzeug während der Fahrt leer oder beladen ist, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (vgl. Art. 4 lit. a VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine Privatfa ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
auf der Straße bedeutet, dass Fahrzeuge, die z.B. nur auf einem Wohngelände, einer Baustelle, einem Betriebsgelände oder einem Flugplatz eingesetzt sind, nicht der Verordnung unterliegen. Öffentlicher Zugang bedeutet, dass die Vorschriften keine Anwendung finden, wenn die Tätigkeit der Fahrer auf einem abgeschlossenen privaten Gelände ausgeübt wird. Es ist jedoch nicht zwingend, dass das Gelände ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
ist aber eine freiwillige Verplichtung zur Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrpersonals damit nicht ausgeschlossen.Aus Sicht des Unternehmers ist aus Gründen der Aufsichtspflicht (Haftung) diese Vorgehensweise sogar nachvollziehbar.Damit bei Mischverkehr (Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr) keine Missverständnisse bei einer Kontrolle auftreten, gilt es Folgendes zu beachten:Wird ein Fahrzeug im Linienverkehr bis 50 km ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
eine nichtgewerbliche Güterbeförderung (private Fahrt), allerdings kommt die o. g. Ausnahme nur auf Fahrzeuge von nicht mehr als 7,5 t in Betracht. Ob das Fahrzeug/Zugmaschine keine Ladefläche hat oder leer bzw. nicht beladen ist, spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Für den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ist entscheidend, dass das Fahrzeug zum Zweck der Güterbeförderung bestimmt ist. Artikel 4 der VO ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960