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Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23287
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
. Von der Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind nur Fahrten erfasst, die ausschließlich der Wartung und Instandhaltung dienen (direkt an bestehenden Anlagen).Zu betrachten ist auch noch das zGG vom Gespann. Ab einem zGG von größer 3,5 t besteht eine Einbaupflicht für ein Kontrollgerät. Damit verbunden ist dann der Einsatz von Fahrerkarten für das Fahrpersonal sowie weitere Pflichten ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
machen können, sehr groß. Die Fahrerkarte braucht dann innerhalb der 100 Km-Grenze nicht gesteckt zu werden, wenn Sie unter eine Ausnahme fallen bzw. eine Ausnahme in Anspruch nehmen. Das Digitale Kontrollgerät ist dann auf "Out of scope" zu stellen. Empfehlung: Bitte beachten Sie, ob der Mitarbeiter regelmäßig Fahrten durchführt, die nicht von einer Ausnahme abgedeckt sind und er somit 28 Kalendertage nachweisen ...
Stand: 16.03.2015
Dialog: 23358
) Nr. 561/2006. Regelmäßige Vorkommnisse wie regelmäßige Verkehrsstaus, vorhersehbare Wetterbedingungen und bekanntermaßen überfüllte Parkplätze/Rasthöfe stellen damit keine außergewöhnlichen Umstände dar; wohl aber größere Verkehrsunfälle, extreme Wetterbedingungen u. a. Ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden." (Hervorhebung durch KomNet) ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Das Fahrpersonal ist verpflichtet, ausgehend vom Kontrolltag rückwirkend für einen Zeitraum von 28 Kalendertagen eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen.Als Aufzeichnungen gelten: - Schaublätter- Eintragungen auf der Fahrerkarte (manuelle Nachträge)- Tageskontrollblätter- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät Wenn Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Auf ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung löst keine Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtenschreibers aus. Maßgeblich hierfür ist die zulässige Höchstmaße (zHM) des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination. Danach ist vorbehaltlich eines möglichen Ausnahmetatbestandes bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5t zHM der Einbau eines Fahrtenschreiber verpflichtend.Ausgenommen sin ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
überschritten wird (siehe nächsten Absatz). Die Lenkzeit in der Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden muss eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Unterbrechung kann auch durch Teilunterbrechungen von 15 Minuten und 30 Minuten ersetzt werden, wobei die große Teilunterbrechung am Ende genommen werden muss.Die Richtlinie 2002/15/EG ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
, soweit es sich um eine Fahrt innerhalb des Wohnortes des Fahrers oder zwischen dem Wohnort des Fahrers und der Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist.Beispiele, in denen die Ausnahme greift:Der private Umzug, der häusliche Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o. Ä.). Transporte von gemeinnützigen Vereinen ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu den L ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
ist. Nur unter dieser Voraussetzung sind die drei Arten der Bereitschaftszeiten rechtskonform:1. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen.2. Die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen.3. Für Arbeitnehmer ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
werden definiert in Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG:andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094