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In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
keine Anwendung. Der Begriff des Arbeitnehmers ist als Rechtsbegriff in diesem Zusammenhang nicht näher definiert. Der Bundesgerichtshof geht jedoch in der Regel davon aus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist. Des Weiteren ist das Gesetz nach § 18 nicht anzuwenden auf " leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (...)".Zur weiteren Definition ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder von der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.10.2022
Dialog: 1785
der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
Abs. 2 ArbZG Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Ist der Arbeitnehmer Angestellter der VHS, wird die Arbeitszeit auf die zulässige Höchstarbeitszeit angerechnet. In diesem Fall ist auch zu beachten, dass nach § 4 ArbZG ab der 9. Stunden 45 Minuten Ruhepause vorgeschrieben sind. Die VHS ist dann dafür mit verantwortlich, dass die gemäß ArbZG zu beachtenden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Der Geltungsbereich ist in § 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt:§ 2 - Begriffsbestimmungen....(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten....Nach herrschender Meinung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages in persönlicher Abhängigkeit tätig wird und damit seine Arbeitsleistung ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 753
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Arbeitszeit ist, auch im Schichtbetrieb, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG. Arbeitnehmer in Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Somit fallen Auszubildende unter das Arbeitszeitgesetz. Per Arbeitsvertrag können bezüglich der Schichtarbeit weitere Vereinbarungen getroffen werden, allerdings dürfen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5179
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung von ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
festgelegt.Für Arbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD. Darin sind - je nach Betriebsart - zahlreiche Sonderregelungen enthalten. Diese sind in der Regel durch Dienstvereinbarungen oder Gleitzeitvereinbarungen der betreffenden Dienststelle ergänzt. Deshalb müssten Sie sich hierzu Ihre Dienstvereinbarung ansehen.Für Beamte in NRW gilt ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet grundsätz ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Eine exakte Beantwortung der Frage ist aufgrund der Komplexität des Problems mit den gemachten Angaben nicht möglich. So müssen zunächst u.a. die folgenden Fragen geklärt sein:- Wie viele Beschäftigte müssen gleichzeitig im Geschäft sein? (Und wann?)- Können alle dieselben Tätigkeiten ausüben, oder können bestimmte Arbeiten nur von einigen wenigen erledigt werden? (Falls letzteres zutrifft, wie is ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung der Arbeits ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349