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. Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte usw.In den TRLV Lärm sowie in der LärmVibrationsArbSchV ist geregelt wer, wie, mit welchem Gerät messen darf und wie auszuwerten ist. ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 22756
von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen." In der TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm lässt sich unter der Nummer 3 u. a. Folgendes nachlesen:"(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
:"(1) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.(2) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie II darf ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden.(3) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie III ist der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung betrieblicher ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
möglich ist.In diesem Zusammenhang ist die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.2) für Pausen- und Bereitschaftsräume heranzuziehen:"(...) Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.“Hinweis ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
gefährdete Beschäftigte (Personen mit Hörminderung) konkret folgende Festlegungen getroffen: „(1)….Besonders bei Beschäftigten mit Hörminderung stehen zunächst technische oder organisatorische Maßnahmen im Vordergrund. Darüber hinaus darf ein bereits geschädigtes Gehör nicht weiter durch Lärm belastet werden, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. (2) Für die Auswahl von Gehörschützern für Personen ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Teil 2 - Messung von Lärm ist im Kapitel 3 (Planung und Beauftragung der Durchführung von Lärmmessungen) beschrieben, wer, wann unter welchen Voraussetzungen Lärmmessungen durchführen darf. Des weiteren ist in dieser Technischen Regel beschrieben, welche Schallpegelmesser eingesetzt ...
Stand: 14.04.2018
Dialog: 26382
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
, dass Arbeiten unter Lärmbelastung weniger effektiv erledigt werden und mit einer erhöhten Fehlerquote behaftet sind. Die Folge können Stressreaktionen sein, die auf Dauer zu einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. Unter diesem Hintergrund kann auch die Beratung durch den Betriebsarzt sinnvoll sein. Messtechnische Überprüfungen sind in derartigen Situationen nicht zu empfehlen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) weisen wir hin.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
- und Informationshaltigkeit, KT) bestimmt.Die neue ASR A3.7 teilt die Tätigkeiten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2058-3 in drei unterschiedliche Tätigkeitskategorien ein und legt dafür maximal zulässige Beurteilungspegel fest:(1) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.(2) Während der Ausübung von Tätigkeiten ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
- und Bereitschaftsräume". Hier ist in Punkt 4.1 u. a. folgendes nachzulesen:"...(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Ihre Frage nach der Verbindlichkeit der empfohlenen Höchstwerte für A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (LpAeq) gemäß ASR A3.7 lässt sich wie folgt beantworten:1) Verbindlichkeit des Beurteilungspegels in Abhängigkeit von Tätigkeiten: Die ASR A3.7 stellt fest, dass für unterschiedliche Tätigkeitskategorien spezifische maximal zulässige Beurteilungspegel (Lr) verbindlich sind, um die Anforderu ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt drei Grenzwerte für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz. Für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen "bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten" darf der A-bewertete Beurteilungpegel auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 70 dB(A) betragen (Punkt 5.2). Für die Einstufung ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
-Kopfhörern" möglich ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hierbei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Für die Verwendung als Gehörschutz ist eine entsprechende Zertifizierung erforderlich. Gehörschützer sind nach der EG-Richtlinie 89/686/EWG persönliche Schutzausrüstungen ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
. Für eine Beurteilung der Lärmbelastung werden die Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in drei Kategorien unterteilt. Die VDI 2058-3 nennt auch entsprechende Praxisbeispiele und weist auf verschiedene Einflussfaktoren des Geräuschempfindens hin.Demnach darf der A-bewertete Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) betragen, unter Berücksichtigung der in VDI 2058 Blatt 3, Abschnitt 5.1 beispielhaft aufgeführten ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097