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Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird. In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z.B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind. Durch die Nutzung eines Bluetooth oder Fm-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhöre ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) relevant. Die Forderung unter § 7 der LärmVibrationsArbSchV, dass der Arbeitgeber die nach § 3 Absatz 1 Satz 6 der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ArbStättV ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
Schon seit einiger Zeit wird persönlicher Gehörschutz mit integrierten elektronischen Schaltungen ausgerüstet. So wird bei Kapselgehörschützern über sogenannten Antischall (Active Noise Reduction (ANR) bzw. Active Noise Cancellation (ANC)) versucht, eine entsprechende Lärmreduzierung (aktive Geräuschunterdrückung) zu erreichen.Auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Berechnung der Schallwe ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
der Lärmmessungen Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Messung von Lärm an Arbeitsplätzen und die entsprechenden Regeln der Technik, insbesondere internationale, europäische und nationale Normen haben.(6) Verfügt der Betrieb nicht selbst über Fachkundige und die für Messungen erforderlichen Einrichtungen, hat der Arbeitgeber eine fachkundige ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 22887
In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen. In de ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
mit einem unbewerteten Spitzenschalldruckpegel von mehr als etwa 140 dB oder bei einer Einwirkung mit einem AI-Schalldruckpegel ab etwa 120 dB über einige Minuten).Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in Betrieb und Büro (VDI 2058 Blatt 3):- erhöhtes Unfallrisiko infolge des Überhörens von Signalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 782
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
Die Regelungen zum Lärm nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV - gelten grundsätzlich auch für Beschäftigte mit Hörgeräten. Generell dürfen Personen mit Hörminderung keinen gehörgefährdenden Pegeln ausgesetzt werden, um eine Verschlimmerung des Hörschadens zu vermeiden. In den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV - TRLV Lärm - werden für besonders gef ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
/arbeitsschutz und https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Laerm/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?queryResultId=null&pageNo=0 angeboten. ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446
Eigenschaften ist eine Schallpegeltopographie mit Linien in 1 dB Schritten noch mess- bzw. darstellbar. Ergänzende Informationen: Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-305 „Geräuschminderung im Betrieb“; Fachbroschüre „ Lärmminderungsprogramme im Arbeitsschutz“, G.Neugebauer, Verlag Technik & Information, Bochum, (DIN A5) ...
Stand: 25.04.2014
Dialog: 19393
am Arbeitsplatz, der aber nach den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben kann. Für diesen Bereich trifft die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die Regelung, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
dieser einen Maschine gegeben ist. Er wird unter den gleichen Betriebs- und Aufstellungsbedingungen wie der LWA ermittelt und ist von möglichen Einflussgrößen, wie dem Fremdgeräusch benachbarter Maschinen und dem Reflexionsschall der Decke und der Wände, d. h. der Raumrückwirkung, bereinigt. Der LpA ist demnach als Emissionskenngröße nicht zu verwechseln mit dem Beurteilungspegel aus der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18538