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Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
BioStoffV ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten. Sie regelt zugleich auch Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte oder durch Unternehmer ohne ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen/müssen, stammt aus den Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT).Gründe dafür sind insbesondere:In Biostofflaboren wird mit Krankheitserregern, Viren, Bakterien oder anderen biologischen Materialien gearbeitet, die potenziell gefährlich für die Gesundheit von Menschen und Tieren sein können. Geschlossene Fenster und Türen helfen dabei, diese ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.Die Biostoffverordnung gilt somit auch für Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" und die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
und sich nach dem „Entseuchungsprozess“ zu erkundigen. Kann auf Grund des angewendeten Verfahrens ausgeschlossen werden, dass Biostoffe im angelieferten Klärschlamm vorkommen, ist dies als Ergebnis in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Kann es nicht ausgeschlossen werden, sind Schutzmaßnahmen festzulegen.Hinweis:In Analogie zu Ihrem Anwendungsfall ist gemäß der TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt mit ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
in eine Risikogruppe nach § 3 und zu ihren sensibilisierenden, toxischen und sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkungen beinhalten muss. Diese Passage regelt hinreichend genau und entsprechend dem Schutzziel der Vorschrift die Inhalte, die in dem Verzeichnis enthalten sein müssen. Sinn und Zweck des Verzeichnisses ist dabei nicht die Erstellung eines Verzeichnisses als solches, sondern die systematische ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4, 4. die Art des Biostoffs, 5. die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. (3) Die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 hat spätestens 30 Tage vor Aufnahme oder Einstellung der Tätigkeiten, die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 3 unverzüglich zu erfolgen. (4) Die Anzeigepflicht kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen A ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
und Nutzungseinschränkungen erforderlich werden.Eine Übertragung von und eine Infektion durch Legionellen geschieht am häufigsten durch Einatmen der Erreger über ein aerosolhaltiges Luft-Wasser-Gemisch, was z. B. beim Duschen, jedoch auch beim Waschen am Wasserhahn auftreten kann. Hinweise:Auf die Informationen des DVGW zum Thema Legionellen sowie die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2. die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können."Bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine so genannte "nicht gezielte Tätigkeit ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art des Übe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
3.4.1 Absatz 2 TRBA 250).Zur Pathologie stellt die TRBA 250 im Abschnitt 5.8.1 fest, dass sie gekennzeichnet ist durch die Arbeit an potenziell infektiösen Geweben oder Organen im Rahmen von Leichenöffnungen, Obduktionen, Autopsien und Sektionen zur Klärung der Erkrankungs- bzw. Todesursache sowie zu wissenschaftlichen Zwecken. Erregerart, Erregermenge und Infektiosität sind oft noch nicht bekannt.Es ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774