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nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung LV45 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beinhaltet sog. Leitsätze zu den Beschränkungen der GefStoffV bezüglich Asbest. Unter I4.4 wird das Verbot der Überdeckung konkretisiert, welches sich laut GefStoffV nur auf Asbestzementprodukte bezieht. Dort ist u.a ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 "Asbestsanierung" ist zurzeit kein emissionsarmes Verfahren zum Herausdrehen der Schrauben aus asbesthaltigen Wänden und Decken benannt. c) Falls auch die Frage b verneint werden muss, welche Schutzmaßnahmen wären beim Herausdrehen von Schrauben aus asbesthaltigen Wänden und Decken zu empfehlen?Im Rahmen der gem. § 6 GefStoffV vor der Arbeitsaufnahme vom Arbeitgeber ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 44142
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Tätigkeiten eine Risikobewertung vornehmen. Das bedeutet, dass anhand der Tabelle Risikomatrix im Anhang 9 der TRGS 519 eine Einteilung vorgenommen werden kann, ob es sich bei Ihren Tätigkeiten um Tätigkeiten niedrigen, mittleren oder hohen Risikos handelt.Im Bereich des niedrigen Risikos (Faserfreisetzung unter 10.000 F/m³) muss keine Freimessung erfolgen. ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
die Einstufung des gesamten Gemisches entsprechend Abschnitt 2.2 des SDB zugrunde zu legen. Wie oben bereits erwähnt, ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden. Bei der Gefährdungsbeurteilung entbindet dies zudem nicht davon, die anderen Abschnitte des SDBs auf relevante Informationen hin zu überprüfen. Beispielsweise Abschnitt 7 "Handhabung und Lagerung", sowie die Abschnitte 8, 9 und 11. Beispielsweise ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42753
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
geschilderten Asbestfundstelle stellt keine der hier dargestellten Arbeiten dar. Aus der TRGS 519 heraus ist sie verboten, d. h. die Wandverkleidung wird vollständig abgebrochen oder muss unverändert bleiben, also ohne Schlitze.Allerdings:Die TRGS 519 kennt die Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – „PSF“. Sie sind geregelt in der Anlage 9 TRGS 519. Sollte dort ein entsprechendes ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
(auch Flexplatten genannt), sondern um PVC-Boden. Somit kann das BT 11-Verfahren nicht als emissionsarmes Verfahren eingesetzt werden. In Anlehnung an dieses Verfahren kann jedoch für die Baumaßnahme eine kleine Probesanierung mit Schutzmaßnahmen (unter TRGS 519 Nr. 16.3 beschrieben) durchgeführt werden, bei welcher Messungen nach Nr. 4.3 TRGS 519 durchgeführt werden. Wird eine Asbestfaserkonzentration ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
) für die Tätigkeiten im Bereich des niedrigen Risikos sind in Anlage 9 der Technischen Regel für Gefahrstoffe Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten der TRGS 519 aufgeführt. Anerkannte Arbeitsverfahren im Bereich des niedrigen Risikos, die regelmäßig erweitert und überprüft werden, sind zudem in der DGUV Information 201-012 aufgeführt. Für Elektrounternehmen, die auch in privaten Haushalten ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809