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beauftragt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. (2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Nachunternehmen vor Beginn der Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen Gefahrenquellen und Verhaltensregeln informiert wird. (3) Nachunternehmer unterliegen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
vorhanden sein, die die beauftragten Personen schult, die wiederum abgeben dürfen.Der Kunde sollte sachkundig im Sinne des Gefahrstoffrechts sein. Er braucht aber nicht die Sachkunde nach der ChemVerbotsV. Die ChemVerbotsV gilt für die Abgabe der Stoffe, nicht für den Empfänger.Auf die DGUV Information 213-082 - Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? weisen wir hin. ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
der Ausgangsstoff-VO, beauftragt wurde. Diese berechtigte Person muss darüber hinaus dem die beschränkten Ausgangsstoffe abgebenden Unternehmen seinen Ausweis vorlegen, wobei unter anderem auch die Ausweisnummer erfasst und für den Zeitraum von mindestens 18 Monaten aufbewahrt wird.Es sei angemerkt, dass eine solche Transaktion nur möglich ist, wenn es sich bei dem potentiellen Kunden um einen gewerblichen ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Die Anzahl der verantwortlichen Sachkundigen ist im Regelwerk nicht festgelegt, außer dass mindestens eine sachkundige Person verantwortlich (weisungsbefugt, schriftlich benannt) sein muss.Ab dem 05.12.2027 muss jedoch bei jeder Asbesttätigkeit eine weisungsbefugte sachkundige Person während der Tätigkeit ständig vor Ort sein (§ 11a Absatz 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Alle weiteren ...
Stand: 03.09.2025
Dialog: 44183
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Arbeitsverfahren, -geräte und -materialien werden auf dem Sachkundelehrgang vermittelt, ebenso die sonstigen Voraussetzungen und Vorbereitungsarbeiten.Eine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen Sie für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest, nicht für Asbestzement. Sachkundige im Unternehmen sind für den Umgang mit Asbestzement mindestens einer, für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
sind und von einer sachkundigen, weisungsbefugten Person beaufsichtigt werden. Zudem sind die Tätigkeiten unternehmensbezogen anzuzeigen; die Anzeige gilt für sechs Jahre.Der Vorteil bei diesen behördlich anerkannten Arbeitsverfahren besteht darin, dass auch bei Nichtvorhandensein von Asbest die vom Arbeitgeber umzusetzenden staubmindernden Maßnahmen nach Anhang I Nummer 2.3 (z. B. (krebserzeugende) silikogene Stäube ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065