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Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Beispielen aus der DGUV Information 201-012 (früher BGI 664).Mit dem Bestehen der abzulegenden Prüfung darf der dann Sachkundige alle die Tätigkeiten durchführen, die in seinem Lehrgangszeugnis beschrieben sind. Dies kann durch einen Abgleich mit den Regelungen der TRGS 519 ermittelt werden. ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Ja, Sie benötigen dafür mindestens einen Sachkundigen nach Anlage 4c TRGS 519.Die TRGS (Technische Regel Gefahrstoffe) 519 Ausgabe Januar 2014, zuletzt geändert und ergänzt vom 31.03.2022 basiert auf der z. Zt. gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 21.07.2021.(Wir erwarten eine überarbeitete GefStoffV, die schon ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Abweichend von Satz 4 behalten Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Schutzmaßnahmen: Personenschutzausrüstung (die sich nach der erwarteten Faserzahl richtet), Vorsorgeuntersuchung nach G 1.2 und G 26 sowie die Sachkunde bzw. die Unterweisung. Ein Sachkundiger muss die Aufsicht führen können, d. h. während der Arbeiten anwesend sein. Das ist unabhängig von der erreichten Faserzahl. Bei dieser geht es „nur“ noch um den richtigen Atemschutz.Für die Arbeiten mit geringer ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Arbeitsverfahren, -geräte und -materialien werden auf dem Sachkundelehrgang vermittelt, ebenso die sonstigen Voraussetzungen und Vorbereitungsarbeiten.Eine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen Sie für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest, nicht für Asbestzement. Sachkundige im Unternehmen sind für den Umgang mit Asbestzement mindestens einer, für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
sind und von einer sachkundigen, weisungsbefugten Person beaufsichtigt werden. Zudem sind die Tätigkeiten unternehmensbezogen anzuzeigen; die Anzeige gilt für sechs Jahre.Der Vorteil bei diesen behördlich anerkannten Arbeitsverfahren besteht darin, dass auch bei Nichtvorhandensein von Asbest die vom Arbeitgeber umzusetzenden staubmindernden Maßnahmen nach Anhang I Nummer 2.3 (z. B. (krebserzeugende) silikogene Stäube ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
der Ausgangsstoff-VO, beauftragt wurde. Diese berechtigte Person muss darüber hinaus dem die beschränkten Ausgangsstoffe abgebenden Unternehmen seinen Ausweis vorlegen, wobei unter anderem auch die Ausweisnummer erfasst und für den Zeitraum von mindestens 18 Monaten aufbewahrt wird.Es sei angemerkt, dass eine solche Transaktion nur möglich ist, wenn es sich bei dem potentiellen Kunden um einen gewerblichen ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837