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Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
dann aufbewahrt werden, wenn die Menge 1 Flasche bzw. 50 kg nicht überschreitet und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 ergriffen werden. Darüberhinausgehende Mengen müssen in einem Gefahrstofflager unter zusätzlicher Berücksichtigung der Abschnitte 5, 10 und 13 gelagert werden. (siehe Tabelle 1 der TRGS 510)Die TRGS 510 gilt nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Insbesondere sind hier die unter Nummer 3 der TRGS 510 aufgezählten Aspekte zu berücksichtigen.Eine Pauschalaussage, ob die Lagerung zulässig ist und welche Nummern der TRGS 510 bei der Lagerung zu beachten sind, kann von uns nicht getroffen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
versuchen - mit potentiell tödlichem Ausgang.Besondere Maßnahmen bei der Abgabe in einem Geschäft resultieren aus dieser Einstufung alleine jedoch nicht. Als aspirationsgefährlich eingestufte Stoffe und Gemische werden von den besonderen Abgabebestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung nicht erfasst, d.h. sie müssen in einem Geschäft nicht ein einem verschlossenen "Giftschrank" aufbewahrt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Diese Vorschrift zieht sich durch vorige Versionen der Gefahrstoffverordnung bis zu den aktuellen Regelungen. Zielstellung dieses Zusammenlagerungsverbots ist, dass Verwechselungen mit den Stoffen ausgeschlossen ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
zum Explosionsschutz ist. Inhalative Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind, je nach Stoff, gesondert zu betrachten.Hier ist auf die TRGS 526 „Laboratorien“ hinzuweisen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter laborüblichen Bedingungen (siehe Abschnitt 3.3.3 der TRGS 526) wird hier ein erforderlicher Luftwechsel von 25 m3/h pro m2 Nutzfläche beschrieben (siehe Abschnitt 6.2.5 der TRGS 526). ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Gefahrstoffe ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen für eine sichere Lagerung notwendig sind (vgl. Tabelle 1, Seite 3ff.). Zum anderen finden Sie die Informationen und Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 7) verschiedener Gefahrstoffe. Bei Gemischen ist letztlich entscheidend, wie die Einstufung (resultierenden Eigenschaften) des Gemisches sind (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Maßnahmen, welche gemäß Tabelle 1 für die Lagermengen darüber gelten anzuwenden und einzuhalten.Diese Aufteilung ist in der Gefährdungsbeurteilung deutlich darzulegen, zu dokumentieren und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind detailliert aufzuführen.Auffangwannen sind grundsätzlich Einrichtungen, welche die Anforderungen des Brand- und Abwasserschutzes erfüllen. Daher sind diese Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
entsorgt werden können, sind im Laboratorium gefahrlos zu vernichten oder in eine transportfähige Form umzuwandeln. Dafür sind spezielle Betriebsanweisungen zu erstellen.(2) Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das Aufbewahren, der Transport und das Vernichten dieser Stoffe nicht zu einer Gefährdung führen können. Die Arbeitsplätze sind mindestens einmal ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte.Aber für diese Produkte müssen die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der GefStoffV; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb), sowie die TRGS 510 eingehalten werden. Für gefährliche Stoffe in Aerosolpackungen ist Abschnitt 11 der TRGS 510 relevant. Diese Regelungen gelten dann auch für das Lagern ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
sind, wenn in Verkaufsräumen größere Mengen gelagert werden sollen, die notwendigen Maßnahmen, welche gemäß Tabelle 1 für die Lagermengen darüber gelten anzuwenden und einzuhalten.Diese Aufteilung ist in der Gefährdungsbeurteilung deutlich darzulegen, zu dokumentieren und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind detailliert aufzuführen. ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen", welche Erläuterungen zur TRGS 526 "Laboratorien" gibt, werden im Kapitel 5.1.2 "Tätigkeiten mit Peroxide bildenden Flüssigkeiten" Sicherheitshinweise bei Tätigkeiten zum Beispiel beim Verdampfen von Flüssigkeiten, die organische Peroxide bilden können, gegeben.Auf die Regelungen der TRGS 510 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873