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1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.."KonKretisiert werden die Regelungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510„Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
°C besitzen, fallen nur nicht unter den Anwendungsbereich der Nrn. 8 bis 10 TRGS 509. Die anderen Punkte sind weiterhin zu beachten.Diese Regelung in der TRGS ist bewusst so gewählt worden, da diese Stoffe in der Regel bei normalen Umgebungstemperaturen und -verhältnissen keine Explosionsgefahr aufweisen. Daher wurde der Anwendungsbereich für die Nummern 8 bis 10 TRGS 509 dort eingeschränkt ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags." Konkretisierende Informationen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags."Bei den Kraftstoffen in den Kraftstofftanks von Fahrzeugen handelt es sich jedoch um keine Tätigkeit und somit sind die Vorschriften der GefStoffV auch nicht anzuwenden.Aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510.Allerdings müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden.Nach Punkt 6.5 Absatz 10 der TRGS 500 dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
4.2 Abs. 6 TRGS 510).In Ihrem konkreten Fall müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung also zunächst beurteilen, ob die Druckgasflaschen zwischen der von Ihnen beschriebenen „regelmäßigen“ Nutzung gelagert oder bereitgehalten werden. Hinweis: Wird das Schweißgerät in derselben Arbeitsschicht genutzt, so liegt in der Regel eine Bereithaltung vor.Sollte Sie zu dem Schluss kommen ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
verhindert wird. Die Höhe der Wand muss mindestens 2 m betragen. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird.“ (Nummer 10.3 Absatz 2 TRGS 510)Fazit:Bei Einhaltung von Abständen und Wänden, die den Anforderungen der TRGS 510 entsprechen, handelt es sich im Freien per Definition um eine Lagerung ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
mit Einschränkungen) möglich.Zum Umgang mit entleerten, ungereinigten Druckgasbehältern lässt sich festhalten: Ist gemäß TRGS 510 bei der Lagerung die Menge gefüllter Druckgasbehälter begrenzt, so dürfen restentleere, ungereinigte Druckgasbehälter in doppelter Anzahl vorhanden sein (Abschnitt 10.3 Absätze 4 und 7 der TRGS 510). Weitere Schutzmaßnahmen für entleerte Gasflaschen sind in Rahmen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
der GefStoffV zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen nach den §§ 9 bis 15 der GefStoffV getroffen werden (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). Die Konkretisierung der Tätigkeiten mit geringer Gefährdung erfolgt z. B. im Unterabschnitt 6.2 der TRGS 400.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Umsetzung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, hier insbesondere nach § 8 Abs. 3 ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen Sc ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504