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Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
in der genannten Anzahl und Größe notwendig ist, um den Fortgang der medizinischen Versorgung im zu erwartenden Notfall zu gewährleisten, dann handelt es sich um ein Bereithalten im Sinne der TRGS 745 und die Regelungen der TRGS 510 finden keine Anwendung.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind jedoch die Gefährdungen durch die Bereitstellung und Verwendung der Sauerstoffbehälter (oxidierende Eigenschaften ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
die dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein."Wie die Gasflaschen konkret zu lagern sind, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Auf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
aufführen wollte, ist hier die allgemeine Formulierung gewählt worden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dieses Problem zu beurteilen und festzulegen. Unter „normalen“ Bedingungen können hierbei die „alten“ Anforderungen aus der TRbF 20 ausreichend sein. Dies hat aber der Arbeitgeber im konkreten Fall eindeutig festzulegen und ggfs. durch einen Sachkundigen bestätigen zu lassen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."4.2. (5)"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
geforderten „besonderen Schutzmaßnahmen“ zu erfüllen. Ob die "Lagerung in einem Schrank" in Ihrem konkreten Fall zumindest in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nach den Anforderungen der TRGS 526 gewährleistet, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, begründen und dokumentieren. Dabei sind alle möglichen Gefährdungen, wie beispielsweise ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
vor im Sinne der v. g. Definition, können die Mengen je separaten Abschnitt genutzt werden. Bei einer reinen Getrenntlagerung gem. o. g. Definition nicht.Hinweis:Im Einzelfall kann aufgrund geeigneter Brandschutzkonzepte und/oder der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen von den Regelungen der Zusammenlagerungstabelle abgewichen werden. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Zu Frage 2) Bei der Lagerung in einem Container, ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der Definition unter Punkt 2 Absatz 5 der TRGS 510 nicht um eine Lagerung im Freien handelt. Das bedeutet, dass unter anderem bei der Lagerung von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
) geöffnet werden. Die TRGS 510 fasst diese aktive Lagerung als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen und in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen sind. Je nach Tätigkeit und Gefährdung sind hier zusätzliche Schutzmaßnahmen über die Regelungen der TRGS 510 hinaus zu ergreifen (Abschnitt 3 Absatz 6 der TRGS 510). ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
werden, wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass diese Schutzmaßnahmen auch für die Lagerung im Freien zumindest einen gleichwertigen Schutz und Sicherheit, wie die formulierten Anforderungen der TRGS 510 zur Lagerung im Freien, sicherstellen.Ob es sich dabei formal um eine Zusammenlagerung oder Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten handelt, ist aus unserer Sicht nicht relevant. ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (z. B. Flaschen gegen Umfallen sichern, Ventile schließen, Ventilschutzkappen verwenden, vor gefährlicher Erwärmung schützen). ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
"Schweißtechnische Arbeiten" sind zudem zu beachten, insbesondere die des Absatz 3."(3) Bei Arbeitsunterbrechungen und vor Arbeitsende sind die Ventile an Druckgasflaschen und Gasentnahmestellen zu schließen (nicht nur Ventile der Druckminderer schließen!)."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Hierbei ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
von der Menge, finden sich unter dem Abschnitt 12.Eine abschließende Aussage ist durch uns ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507