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sind dabei zu beachten.Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470‑2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 5.2, 5.3, 5.5 und 5.9, 10.2 und 10.3 der TRGS 510 als erfüllt (siehe Abschnitt 5.1 Absatz 4 und Abschnitt 10.1 Absatz 2 der TRGS 510).Werden Druckgasbehälter zum baldigen Anschluss aufgestellt (soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
„Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ (TRGS 745) geregelt. Als Bereithalten gilt unter anderem, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an Entnahmeeinrichtungen zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist (Punkt 2 Absatz 7 der TRGS 745).Daraus folgt:Wenn das Vorhalten der Sauerstoffflaschen ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
) Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen nach Absc ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
).Für Druckgasbehälter gibt es für die Mengenbegrenzungen des Abschnitts 10.3 Absatz 4 (Räume unter Erdgleiche) und des Abschnitts 10.3 Absatz 7 (Lagerräume für entzündbare oder akut toxische Gase) die Erleichterung, dass entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter in doppelter Anzahl vorhanden sein dürfen. ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
die dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein."Wie die Gasflaschen konkret zu lagern sind, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Auf ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
) und erfüllen somit auch die Anforderungen an die „Separatlagerung“ gemäß Abschnitt 13.2 Absatz 5 der TRGS 510. Gemäß Anhang 1 Abschnitt A.1.2 Absatz 3 der TRGS 510 ist die Anzahl der entsprechenden Sicherheitsschränke pro Brand(bekämpfungs)abschnitt / Nutzungseinheit nicht begrenzt.Fazit:Wenn in einem Raum mehrere Sicherheitsschränke gemäß Anhang 1 der TRGS 510 mit jeweils bis zu 200 kg Gefahrstoffen genutzt ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein." ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
mit Einschränkungen) möglich.Zum Umgang mit entleerten, ungereinigten Druckgasbehältern lässt sich festhalten: Ist gemäß TRGS 510 bei der Lagerung die Menge gefüllter Druckgasbehälter begrenzt, so dürfen restentleere, ungereinigte Druckgasbehälter in doppelter Anzahl vorhanden sein (Abschnitt 10.3 Absätze 4 und 7 der TRGS 510). Weitere Schutzmaßnahmen für entleerte Gasflaschen sind in Rahmen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen", welche Erläuterungen zur TRGS 526 "Laboratorien" gibt, werden im Kapitel 5.1.2 "Tätigkeiten mit Peroxide bildenden Flüssigkeiten" Sicherheitshinweise bei Tätigkeiten zum Beispiel beim Verdampfen von Flüssigkeiten, die organische Peroxide bilden können, gegeben.Auf die Regelungen der TRGS 510 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Die oben genannte Forderung ergibt sich aus dem § 8 Abs. 6 GefStoffV, wonach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Mengen „bereitgehalten“ werden dürfen, die für die Arbeit erforderlich sind. Es darf aber nicht gelagert werden.Des Weiteren ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind."Fazit:Es muss zwischen einem Arbeitsplatz und einem Arbeitsraum unterschieden werden. Dadurch entsteht auch kein Widerspruch zwischen der GefStoffV und der TRGS 510 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
jährlich auf gefährliche Abfälle hin zu prüfen und diese zur Vermeidung der Bildung von Altlasten zu entsorgen."Eine ähnliche Regelung findet sich unter dem Punkt 4.16 der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen". ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885