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Ist es erlaubt, die zwei Sicherheitsdatenblätter der Komponenten A und B eines 2-Komponentenklebers zu einem Sicherheitsdatenblatt zusammenzufassen?

Das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung sollen die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches darstellen, wie sie beim Inverkehrbringen vorliegen. Deshalb müssen für beide Komponenten separate Sicherheitsdatenblätter erstellt werden und jede Komponente muss mit einer eigenen Kennzeichnung versehen sein.Auf die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die TRGS 220 ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 42848

Nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien muss ein Inverkehrsbringer das Sicherheitsdatenblatt an den Endkunden weitergeben?

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 6199

Ist ein Lieferant bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff dazu verpflichtet, neben den Sicherheitsdatenblättern der Einzelkomponenten auch ein Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu erstellen?

bei der Anwendung des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes durch den Anwender entsteht, muss durch den Lieferanten kein eigenes Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.Sofern dem Hersteller bzw. Lieferanten allerdings Informationen zu (möglichen) Gefährdungen vorliegen, die von dem bei der Anwendung entstandenen Gemisch ausgehen, sollten diese ebenfalls in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 44008

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

muss aber die gleiche sein die auch im Sicherheitsdatenblatt verwendet wird. CAS- oder andere Stoffnummern müssen in der Kennzeichnung nicht angegeben werden, können aber dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.Ausführungen zu dieser Thematik finden sich im Kapitel 4.2.2 der ECHA-Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur in englischer ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

für Fertigarzneien auch keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand von Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen können z.B. Apotheker und Ärzte fachkundig beraten." (DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus") Weitere Informationen sind unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ/FAQ_node.html zu entnehmen. Die chemikalienrechtlichen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951

Wenn im Sicherheitsdatenblatt ein Gefahrstoff mit GHS05 und GHS07 gekennzeichnet ist, müssen dann beide Kennzeichnungen in der Betriebsanweisung dargestellt werden?

Es ist sinnvoll, in der Betriebsanweisung die Gefahrenpiktogramme anzugeben, die auch auf dem zugehörigen Gebinde des gefährlichen Stoffes oder Gemisches erscheinen; diese müssen identisch mit den im Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes vorgegebenen Kennzeichnungselementen sein.Das Gefahrenpiktogramm GHS07 steht nicht nur für ätzende bzw. reizende, sondern ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44057

Diverse Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

anderes. Sicherheitsdatenblätter sind entsprechend Anhang II REACH-Verordnung zu erstellen. Hier können Sie auch nachlesen welche Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung in den Abschnitten 2 und 3 des SDBs erforderlich sind. Einige der im SDB erforderlichen Angaben können länderspezifisch sein, wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte. Beim Versand in die USA ist zu beachten, dass es sich sowohl bei Verordnung ...

Stand: 17.07.2015

Dialog: 24326

Fragen zur Sprache des Sicherheitsdatenblattes

Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt ...

Stand: 21.06.2022

Dialog: 43573

Kann in Bezug auf die erforderlichen betrieblichen Sicherheitsdatenblätter auf das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS verwiesen werden?

Bewertung über "seinen" Stoff abgeben. Diese Bewertung wird im Sicherheitsdatenblatt aufgenommen und die entsprechenden Maßnahmen und Vorkehrungen für Tätigkeiten mit dem Stoff festgelegt.Bei der GESTIS-Datenbank handelt es sich um eine Informationssammlung zu Stoffen, die von den Berufsgenossenschaften gepflegt wird. Die dort hinterlegten Daten werden, sofern keine Legaleinstufung für den Stoff vorhanden ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 18217

Kann man, wenn im Sicherheitsdatenblatt kein Flammpunkt angegeben ist, davon ausgehen, dass dieser unter 370 °C ist?

Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...

Stand: 20.06.2014

Dialog: 21379

Welche Gefahrstoffsymbolik soll ich auf der Betriebsanweisung verwenden?

mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...

Stand: 20.04.2015

Dialog: 23653

Ist es noch zulässig, zusätzlich zu der neuen Einstufung nach CLP, die alte Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 42223

Muss für Gefahrstoffe/-tätigkeiten, bei denen die allgemeinen Schutzmaßnahmen ausreichen, im Arbeitsbereich das Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung vorhanden sein?

der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden und daher keine Betriebsanweisung zu erstellen: "(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird." Sicherheitsdatenblatt: Hiervon ausgenommen sind jedoch nicht die Regelungen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 9260

Muss in Sicherheitsdatenblättern von Spraydosen der Flammpunkt angegeben werden?

Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42809

Ist es erforderlich, mit Lösemittel verdünnte Farben neu einzustufen, um eine korrekte Kennzeichnung zu erlangen?

Gemische sollte folglich eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) durchgeführt werden - auch wenn diese Gemische nicht in Verkehr gebracht und nur selbst verwendet werden.Sofern eine formelle Einstufung nach CLP-Verordnung nicht möglich ist, weil keine ausreichenden Informationen über das Gemisch vorliegen, könnte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die vereinfachte Einstufung ...

Stand: 28.07.2020

Dialog: 43232

Wie ist ein Stoff zu bewerten, der im Sicherheitsdatenblatt lediglich unter Abschnitt 3.2 als krebserregend aufgeführt wird, nicht aber in den Abschnitten 2.1 und 2.2?

nicht als krebserzeugend und sind auch nicht als solche zu kennzeichnen ( Nr. 2.2 Sicherheitsdatenblatt). Ausnahmen von den allgemeinen Kriterien sind für bestimmte Stoffe möglich, z. B. Stoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 27033

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

Grundsätzlich ist es im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert, wenn die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente auf der Verpackung denen im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) entsprechen. Zum Teil müssen diese auch gleich sein, allerdings gibt es Ausnahmen. Da ein Händler nicht verpflichtet ist einem privaten Endverbraucher ein SDB zur Verfügung zu stellen, muss er dennoch dafür ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

Ist durch REACH eine Verbesserung bezüglich fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter von Importeuren zu erwarten?

Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...

Stand: 11.05.2016

Dialog: 4607

Wann muss ein Hersteller für ein Produkt ein SDB vorhalten?

Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II ...

Stand: 08.05.2019

Dialog: 42707

Wie ist mit alten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe nach der Änderung zum 1.06.2015 zu verfahren?

mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...

Stand: 03.06.2015

Dialog: 23981

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