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Welches Sicherheitsdatenblatt ist bei unterschiedlichen Versionen anzuwenden?

über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenblatt (SDB) auf Papier oder in elektronischer Form spätestens mit der Lieferung an den Kunden übermittelt werden.Grundsätzlich ist es denkbar, die Sicherheitsdatenblätter ...

Stand: 13.08.2020

Dialog: 43131

Muss sich ein im EU-Ausland ansässiger Hersteller bei Inverkehrbringen eines Gefahrstoffs in Deutschland an spezifisch deutsches Recht halten?

In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Lieferanten bereitzustellen ist, sowie die Bedingungen für dessen Aktualisierung und erneute Bereitstellung. Vorgaben zu Form und Inhalt des SDB finden sich in Anhang II der REACH-Verordnung. Die REACH-Verordnung gilt unmittelbar in allen ...

Stand: 15.05.2025

Dialog: 44124

Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung“ Weiterführende Informationen: In den (rechtlich nicht verbindlichen) "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird Artikel 36 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Bezug auf Sicherheitsdatenblätter (SDB) unter Punkt 2.10 "Mögliche Pflicht ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Fragen zu Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

Zitronensäure steht im Abschnitt 3 wieder 10-90 %. Ist das korrekt?Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet "nein".Aus folgenden Gründen:Grundsätzlich ist es Lieferanten erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu vereinfachen, bzw. ein SDB für unterschiedliche Gemische zu verwenden. Selbstverständlich gelten dabei aber immer die Vorgaben aus dem Anhang II der REACH-VO ...

Stand: 25.08.2019

Dialog: 42822

Welche Stoffe eines Gemisches sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...

Stand: 08.07.2020

Dialog: 43212

Ist durch REACH eine Verbesserung bezüglich fehlerhafter Sicherheitsdatenblätter von Importeuren zu erwarten?

Unter REACH hat der Importeur die Pflicht, die von ihm importierten Stoffe entsprechend des jeweiligen Mengebereiches bei der Chemikalienagentur zu registrieren. Nach Art. 31 der REACH-Verordnung (1907/2006) "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" ist der Lieferant eines Stoffes (in diesem Fall der Importeur) dazu verpflichtet, ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) dem Abnehmer ...

Stand: 11.05.2016

Dialog: 4607

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

Grundsätzlich ist es im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert, wenn die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente auf der Verpackung denen im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) entsprechen. Zum Teil müssen diese auch gleich sein, allerdings gibt es Ausnahmen. Da ein Händler nicht verpflichtet ist einem privaten Endverbraucher ein SDB zur Verfügung zu stellen, muss er dennoch dafür ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

Wann muss ein Hersteller für ein Produkt ein SDB vorhalten?

Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur V ...

Stand: 08.05.2019

Dialog: 42707

Dürfen Sicherheitsfachkräfte Sicherheitsdatenblätter erstellen, ohne an einem gesonderten Lehrgang teilgenommen zu haben?

Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.(3) Die Verwendung einer Software zum Erstellen von SDB entbindet nicht von der Verpflichtung ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 42899

Muss ein Sicherheitsdatenblatt dem Kunden bei Abholung der Ware grundsätzlich als Papierausdruck ausgehändigt werden?

das Sicherheitsdatenblatt (SDB) auf Papier oder in elektronischer Form spätestens mit der Lieferung an den Kunden übermittelt werden.Grundsätzlich ist es denkbar, die Sicherheitsdatenblätter auf der Internetseite des Inverkehrbringers zur Verfügung zu stellen. Die Lieferpflicht könnte als erfüllt angesehen werden, wenn der Kunde hierüber bei Erstlieferung informiert würde und bei Änderungen des SDB während der ersten 12 ...

Stand: 18.02.2019

Dialog: 42597

Müssen Sicherheitsdatenblätter den Beschäftigten im Betrieb zugänglich sein?

Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...

Stand: 24.06.2025

Dialog: 16989

Wann müssen im Sicherheitsdatenblatt die "Identifizierten Verwendungen" angegeben sein bzw. vorliegen?

/Gefahrstoffe/SDB/SDB_content.html angeboten. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15246

Welche Regelungen/Fristen zum UFI-Code in Sicherheitsdatenblättern gelten für Forschungsinstitute, die Gemische an Projektpartner gegen)

:"Ist dem Gemisch ein eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) nach Anhang VIII Teil A Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zugewiesen und ist dieser UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben, so ist der UFI in diesem Unterabschnitt anzugeben."Das bedeutet: Gibt es einen UFI-Code (UFI nicht erforderlich für Gemische zur Forschung- und Entwicklung) und wird er im SDB angegeben, dann muss er in Abschnitt 1.1 ...

Stand: 07.11.2023

Dialog: 43846

Müssen Sicherheitsdatenblätter auch von allgemein zugänglichen Online Shops zur Verfügung gestellt werden?

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 42720

Muss das Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches überarbeitet werden, wenn ein im Gemisch enthaltener Stoff in die Kandidatenliste (REACH) als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) aufgenommen wird?

Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen di ...

Stand: 20.08.2020

Dialog: 43257

Muss die E-Mail-Adresse der für das Sicherheitsdatenblatt zuständigen Person direkt der sachkundigen Person zugeordnet sein?

Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 5630

Müssen am 1. Juni 2015 die alten (ansonsten korrekten) Sicherheitsdatenblätter aktualisiert und den Kunden zugesandt werden?

werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 22905

Wie und wo müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gef ...

Stand: 26.02.2024

Dialog: 15613

Muss der VOC-Wert außer im SDB auch auf einem Gefahrstoff-Etikett oder Produktetikett angegeben werden und gibt es eine Begriffsdefinition für "verfestigende Grundbeschichtungsstoffe"?

Regelungen zum VOC-Gehalt trifft die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Davon erfasst sind bestimmte Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung. Diese sind gemäß § 4 der Verordnung unbeschadet anderer Kennzeichnungsvorschriften, mit einem Etikett zu versehen, auf dem folgende ...

Stand: 10.02.2021

Dialog: 43469

Fragen zur Sprache des Sicherheitsdatenblattes

Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt wird, wohin (in w ...

Stand: 21.06.2022

Dialog: 43573

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