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mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 03.06.2015
Dialog: 23981
mit der neuen Kennzeichnung gem. GHS erstellt sein und die verwendeten Restmengen nachträglich umgelabelt werden. Dies führt zu einer einheitlichen und verständlichen Form. Alte Kennzeichnungen weiterzuverwenden, hat den Nachteil, das die alte Einstufung und Kennzeichnung mit der nach GHS in einigen Fällen nicht vergleichbar und kompatibel ist. Um hier Irrtümer und Verfahrensfehler bis hin zu Unfällen ...
Stand: 20.04.2015
Dialog: 23653
im Sicherheitsdatenblatt, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass der Flammpunkt über 370°C liegt. In diesem Fall sollte zunächst geprüft werden, ob der Flammpunkt nicht offensichtlich unzutreffend ist (z. B. weil es sich um einen Feststoff oder eine wässrige, d. h. nicht brennbare Flüssigkeit handelt), ansonsten sollte beim Ersteller des Sicherheitsdatenblattes gezielt nachgefragt ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
auf karzinogene Bestandteile unterhalb der Berücksichtigungsgrenze ist in manchen Fällen durchaus sinnvoll.Beschäftigungsverbote für werdende Mütter werden allgemein dann ausgesprochen, wenn Stoffe oder Gemische als krebserzeugend eingestuft sind. Sofern Gemische bei Anwendung der Einstufungskriterien nicht als krebserzeugend einzustufen sind (Nr. 2.1 Sicherheitsdatenblatt), gelten diese Gemische ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
dargestellt sind. In ihrem Fall besteht die Möglichkeit, die Kartusche mit Klebeetiketten zu versehen, die von ihrem italienischen Kunden dann vor Ort entfernt werden. Alternativ könnten Sie überlegen, die leeren Kartuschen sowie alle notwendigen Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach Italien zu schicken, die Kartuschen dort labeln zu lassen und erst danach bei ihnen zu befüllen. Diese ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 21172
zu 1): Nach Artikel 17 Absatz 2 CLP sind sämtliche für das Kennzeichnungsetikett ausgewählte Produktidentifikatoren in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaates/der Mitgliedsstaaten zu beschriften, in dem/in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmten etwas anderes. Eine vergleichbare Regelu ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
für die berufsbedingte Exposition in Abschnitt 8 des SDB.Hier heißt es: "Falls verfügbar, sind für den Stoff oder für jeden Stoff in einem Gemisch die folgenden nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage aufzuführen, die derzeit in dem Mitgliedstaat gelten, in dem das Sicherheitsdatenblatt ausgegeben wird."Es werden keine Stoffe aufgrund ihrer Konzentration oder ihrer physikalischen ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Fall empfohlen. ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
des Produkts mit Angabe der Gefahreinstufung nach Störfallrecht, sowie – falls zutreffend – der Gefahrenkategorie bzw. der Stoffnummer und Stoffbezeichnung. Die Angaben können auch unter dem Abschnitt EU-Vorschriften („Seveso-Richtlinie“) erfolgen." Hinweis: Auf die Informationen unter 15.1 der Leitlinien zu Sicherheitsdatenblättern der ECHA möchten wir hinweisen. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
bei pH-Wert "sauer". Kann man das so machen, wenn der pH-Wert bei unterschiedlichen Konzentrationen der Säure keinen Einfluss auf die Einstufung hat?Im Anhang II, Abschn. 9.1, d. der REACH-VO finden Sie zur Angebe des pH-Wertes im Abschnitt 9 des SDB folgendes: "Es ist der pH-Wert des Stoffs oder des Gemischs im Lieferzustand oder in wässriger Lösung anzugeben. Im letzteren Fall ist die Konzentration ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
als Inverkehrbringen.“ In dem hier geschilderten Fall handelt es sich bei dem norwegischen Unternehmen nicht um einen Lieferanten i.S.d. Art. 3 Nr. 32 REACH-VO, da dieses keine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft (EU) ist (vgl. Begriffsbestimmungen gem. Art. 3 Nr. 9, 11, 13 und 14 der REACH-VO). Somit muss das norwegische Unternehmen kein Sicherheitsdatenblatt oder Expositionsszenarien ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
der entsprechenden Stoffe oder Gemische relevant sein können. In jedem Fall sind Kenntnisseder folgenden Vorschriftenund Regelungen notwendig:1.Chemikaliengesetz (ChemG),2.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),3.Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV),4.Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die 900er Serie, wie a) TRGS900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, b) TRGS903 „Biologische Grenzwerte“, c) TRGS 905 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Sicherheitsdatenblatt auf freiwilliger Basis zu erstellen. Zu diesem Zweck kann das Sicherheitsdatenblatt-Format nach Anhang II der REACH-Verordnung verwenden werden, um solche Informationen zur Verfügungzu stellen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, deutlich anzugeben, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung, sondern ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Betriebsanweisung: Im geschilderten Fall wurde ermittelt, dass eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
werden können.(3) Anders als bei der Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen resultiert die Kennzeichnung und deren Umfang im Falle von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Kennzeichnung bei Tätigkeiten soll im Wesentlichen für den Beschäftigten bei der Verwendung des Gefahrstoffs eine Warnwirkung entfalten und Verwechslungen vermeiden helfen." ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Bekanntmachung 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408) "verweist bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z. B. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks, Laborflaschen, Abfällen usw., auf die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten“. Hiernach ist in bestimmten Fällen eine vereinfachte Vorgehensweise ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894