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Gefährdungsabschätzung erfolgen. Deshalb gibt es kein Verbot zur Erstellung von Betriebsanweisungen für nicht eingestufte bzw. kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische. Gerade aus Präventionsgründen ist die von Ihnen gewählte Vorgehensweise von daher nur zu begrüßen und dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Umgang mit diesen Stoffen und Gemischen. ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
zu bestätigen. Im Rahmen der Unterweisung, die in Form eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches erfolgen sollte, können Erkenntnisse gewonnen werden, die maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen und damit eine Änderung der Betriebsanweisung erforderlich erscheinen lassen.Gesetzlich gibt es also keine zwingende Vorschrift zu einer regelmäßigen Überarbeitung der Betriebsanweisung. Sinnvoll ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die B ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Die Erstellung einer Betriebsanweisung gem. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgt auf der Grundlage der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Im Rahmen der Gefährdungsermittlung ist das Risiko und die Schadenseinrittswahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. festzulegen. Besteht kein Risiko, so sind folglich keine Maßnahmen notwendig und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
abgeschätzt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte man sich fachkundig beraten lassen, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, vom Betriebsarzt oder Beratern des Herstellers.Mögliche Ergebnisse:Sind Gefährdung und erforderliche Schutzmaßnahmen vergleichbar, ist keine zusätzliche Betriebsanweisung erforderlich. Der Anwendungsbereich der Betriebsanweisung sollte deutlich ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze3 oder H- und EUH-Sätze4 im Wortlaut). Die Bedeutung der R-, H- und EUH-Sätze kann dabei auch sinnvoll umschrieben werden. 2. Falls für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit relevant, sollen weitere Gefährdungen aufgenommen werden, die sich z.B. aus betrieblichen Erfahrungen oder Ab-schnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ergeben und die keine Einstufung bewirken (z.B ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung EG 1907/2006 (sog. "REACH-VO") und den Gebrauchsanweisungen, welche dem Produkt nach Pflanzenschutzrecht beigefügt sein müssen. Darüber hinaus finden die Bestimmungen zum Schutze des Bodens und des Grundwassers Anwendung. Hierzu können wir aber keine Beratung anbieten. Hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). D. h in diesem Fall ist die Erstellung einer Betriebsanweisung nicht notwendig. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. VO EG 1907/2006 REACH VO. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
(in der Praxis oft blau gerahmt) und Betriebsanweisungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (in der Praxis oft orange oder rot gerahmt) zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall ist es also kein Widerspruch, wenn für die Reinigungsarbeiten und den Umgang mit dem Reinigungsmittel die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung das Gebot zum Tragen genau festgelegter Handschue enthält, im Normalbetrieb ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
nationaler Grenzwerte. Somit wird ein Arbeitgeber verpflichtet, sich immer auch mit den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Unterrichtung und Unterweisung sind Bestandteile der Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG und somit keine deutsche Besonderheit im Gefahrstoffrecht. Form und Umsetzung in das niederländische Recht sind hier nicht bekannt, insbesondere ob das niederländische ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 5145
zu Sicherheitsdatenblättern, und2.über Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz der Beschäftigten angewendet werden müssen."Die Forderung nach einer verständlichen Form und Sprache wird nur für die Betriebsanweisung gestellt. Es ist zwar sicherzustellen, dass den Beschäftigten Zugang zu dem Sicherheitsdatenblatt gewährt wird, jedoch wird hier keine Anforderung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
dem Augenschutz, explizit Augennotspüleinrichtungen wie Augennotduschen und sofern diese nicht möglich sind, Augenspülflaschen gefordert.Augenspülflaschen dürfen grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn Augenduschen aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich sind, d. h. wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Arbeitsplätze mit ähnlicher Gefährdung sind entsprechend ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987