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Nein, dies ist nicht möglich.Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).In § 14 Absatz 1 GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen sicherges ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefährdungen zu informieren. Inhalt der Unterweisung sind die Themen, die gemäß Nummer 3.2 Gegenstand der Betriebsanweisung sind. Darüber hinaus kann die Behandlung folgender Themen erforderlich sein:1. Hinweise auf neue oder geänderte Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und umzusetzen. Dabei sind die Technischen Regeln ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.1 folgendes zur Fachkunde nachzulesen:"(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
Umgang mit Gefahrstoffen gilt gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell, dass Gefährdungen und die nötigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu ermitteln und festzulegen sind.Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 25.11.2024
Dialog: 42624
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
Ja, siehe hierzu Nummer 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" Absatz 1 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten":"(1) Es sind die bei den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben. Dementsprechend sind die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzenden Gefahrenhinweise (EUH-Sätze)4 im Wortlaut ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 43574
Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Die Erstellung einer Betriebsanweisung gem. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgt auf der Grundlage der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Im Rahmen der Gefährdungsermittlung ist das Risiko und die Schadenseinrittswahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. festzulegen. Besteht kein Risiko, so sind folglich keine Maßnahmen notwendig und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006