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Dies ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. Sollte Ihnen ein nicht den Vorschriften entsprechender Zurrgurt auffallen können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In einem Flyer der Bezirksregierung Köln ist nachzulesen, welche Informationen ein Etikett eines Zurrgurtes mindestens enthalten muss: Zulässige Zurrkraft 2 (LC); Länge (LG) beim einteiligen Gurt, resp. LGF (Läng ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
% Aufweitung im Hakenmaul, bleibende Verformung oder erhebliche KorrosionWird auch nur ein Kriterium zur Ablegereife festgestellt, so ist das Zurrmittel unverzüglich von der Benutzung auszuschließen.Ablegereife Zurrgurte stellen eine große, leider oft unterschätzte Gefahr dar. Jeder verantwortungsbewusste Anwender wird derart beschädigte Zurrgurte nicht mehr benutzen.Beachte: Reparaturen an Zurrgurten ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Sattelanhänger und Wechselaufbauten nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit abgesetzt werden. Erforderlichenfalls sind Stützen zur Vergrößerung der Aufstandsfläche – entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes – zu unterlegen. Nach dem Punkt 3.2 der DGUV Information 214-079 (bisher: BGI 598) "Sicherer Umgang mit Wechselbehältern" darf die Länge der Stützbeine nicht durch Unterbauen der Stützen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
werden, da eine erhebliche Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. Es steht nicht in dem Ermessen des Verladers der Zuladung, dass Fahrzeug am Verlassen des Grundstückes zu hindern. Hier geht die Rechtsprechung ggf. von Nötigung aus. Es versteht sich von selbst, dass der Verlader der Zuladung dafür Sorge trägt, dass die eigene Ladung nur übergeben wird, wenn a) das Fahrzeug für die Ladung geeignet ist, b) Hilfsmittel ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Flaggen Anwendung.Unfallverhütungsvorschriften sind für ausländische Firmen als Technische Regel zu beachten. Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten" und die DGUV Vorschrift 84 "Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt" enthalten detaillierte Regelungen.So sind z.B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe nur mit Höhensicherung zulässig (DGUV Vorschrift 36, § 11). Im Hafen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
- und Entladen die Anbringung zusätzlicher, ausreichend bemessener Stützeinrichtungen vorn am Sattelanhänger erforderlich, wenn– die Sattelstützeinrichtungen nur für das Leergewicht des Sattelanhängers ausgelegt sindoder– der Sattelanhänger durch das Be- und Entladen kippen kann.Bei Anhängefahrzeugen mit Drehschemellenkung besteht bei stark eingeschlagener Vorderachse Kippgefahr; zusätzliche ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
nicht oder nur schwer möglich.Für die Ladeeinheitensicherung gibt die VDI-Reihe 3968 "Sicherung von Ladeeinheiten", zu beziehen über den Beuth-Verlag GmbH, Hilfestellung.Schon bei der Bildung von Ladeeinheiten (z. B. Verpacken) müsste schon eine Betriebsanweisung für die Verpacker erstellt werden, die die Belange der zukünftigen Ladungssicherung berücksichtigt.Die Betriebsanweisung für die Verladung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
den § 22 StVO verstoßen.Zusammenfassend gesagt, eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte.Übernimmt der Fahrzeugführer aber z.B. eine verplomte Wechselbrücke und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung, dann kann sich seine Verantwortung aus § 23 "Sonstige ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244