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Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."Hinweis:Weitere Informationen können sich in der DIN EN ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43981
durch einen Sachkundigen erforderlich werden, vgl. Ausführungen der Bau-BG zur Ladungssicherung. Als Prüfgrundlagen dienen neben der VDI-Richtlinie die einschlägigen Normen DIN EN 12195-1 und 12195-2Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Ladungssicherung (Verwendung von textilen Zurrmiteln) hat und mit den einschlägigen staatlichen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 43955
der vom Hersteller angewandten europäischen Norm, hier die EN 12195-2; Herstellungsjahr; Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“ Hinweis: In einer Broschüre der BG ETEM zum Thema Ladungssicherung finden Sie unter dem Punkt 4.1 weitere Informationen zu Zurrgurten. ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Siehe hierzu auch den Punkt 1.4 in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM.Ladungssicherung für verantwortliche PersonenIn dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
können."Die Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 70 sagt hierzu folgendes aus:"Gegen Fortrollen sind Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen des § 55 Abs. 1 zu sichern.Der Gefahr des Kippens oder Umstürzens von Fahrzeugen kann begegnet werden durch - die Art und Weise des Be- und Entladevorganges oder - die Benutzung von Stützeinrichtungen.Bei abgesattelten Sattelanhängern ist in beladenem Zustand sowie zum Be ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Fazit: Die Beschäftigten sind durch den Arbeitgeber regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu unterweisen. Hierzu gehört auch die Thematik der Ladungssicherung. Sollte er selbst nicht fachkundig sein, hat er sich fachkundige Unterstützung ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
der DGUV Vorschrift 1 besondere Informations- und Koordinierungspflichten wahrzunehmen. Die Arbeitgeber haben vorab im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schriftlich festzulegen. Dazu gehören Weisungsbefugnisse und Kontrollpflichten an der Laderampe. Die LKW-Fahrer müssen z.B. konkret über die Verhaltensregeln auf dem fremden Betriebsgelände informiert ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867