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Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Information 214-017 (bisher: BGI 5005) "Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern". Beim Be- und Entladen von Absetzmulden werden häufig stationäre Bühnen verwendet, mit denen die Montage von Planen und deren Abnahme sicher durchgeführt werden können. Der beladene Tieflader kann ohne Ladungssicherung im Schritttempo durch eine geeignete, feste Bühne gefahren werden, so dass die erforderlichen Arbeiten ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
zur Sicherheit beim Be- und Entladen sowie zur Ladungssicherung finden sie auch in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften und in der VDI -Richtlinie 2700. ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
der Pflichten / Verantwortung nicht zu. Die Richtlinie VDI 2700 ff. wendet sich an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. In § 412 Handelsgesetzbuch -HGB- heißt es. "...soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen." Zusammengefasst ergibt sich, dass alle ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
der zulässigen Nutzlast standhalten. Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. (§412 HGB) Beförderungssicher bedeutet, dass das Ladegut auf der Ladefläche so zu verstauen oder zu befestigen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2683
bzw. sich auch davon überzeugen. Denn im Falle einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die Polizei könnte auch der Mitarbeiter bei unsachgemäßer Ladungssicherung ordnungswidrigkeitenrechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden (Entscheidung des OLG Celle vom 28.02.2007 Ladungssicherung/Verlader, Beschluss, 322 Ss 39/07)Ausführliche Informationen zu der Thematik sind der Broschüre "Be- und Entladen ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherhe ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung von ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."Hinweis:Weitere Informationen können sich in der DIN EN ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43981
Es ist zweckmäßig, dass der Verlader der Zuladung zuerst den Fahrzeugführer auf die unzureichende Ladungssicherung aufmerksam macht. Sollte dieses nicht dazu führen, dass die ordnungsgemäße Ladungssicherung hergestellt wird, besteht die Möglichkeit den Spediteur auf die unzureichende Ladungssicherung hinzuweisen. Führt auch dieses nicht zum Erfolg, muss ggf. die Polizei informiert werden, da eine ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
der vom Hersteller angewandten europäischen Norm, hier die EN 12195-2; Herstellungsjahr; Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden!“ Hinweis: In einer Broschüre der BG ETEM zum Thema Ladungssicherung finden Sie unter dem Punkt 4.1 weitere Informationen zu Zurrgurten. ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
Sattelanhänger und Wechselaufbauten nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit abgesetzt werden. Erforderlichenfalls sind Stützen zur Vergrößerung der Aufstandsfläche – entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes – zu unterlegen. Nach dem Punkt 3.2 der DGUV Information 214-079 (bisher: BGI 598) "Sicherer Umgang mit Wechselbehältern" darf die Länge der Stützbeine nicht durch Unterbauen der Stützen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
(Belader) darf nur beladen, wenn die Ladungssicherung gewährleistet werden kann, d.h. die erforderlichen Mittel zur Ladungssicherung müssen zur Verfügung stehen (z.B. dichte Bordwände, Plane). Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kieswerkleiter berechtigt oder verpflichtet ist, Fahrzeuge festzuhalten, sollte mit einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe bzw.durch entsprechend autorisierte ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
haben.Nach § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" gilt noch folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen habenund4 ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
bei Verladungen mit Säcken mit einem Ladungssicherungsnetz abgespannt ist (-> http://www.tis-gdv.de/tis/lshb/lsm/inhalt.htm).Die Ladung darf aber nicht hecklastig und nicht einseitig verladen werden. Das Gewicht sollte gleichmäßig über die Achse des Anhängers verteilt sein. Selbstverständlich dürfen die Stützlast von Anhänger und ziehendem Fahrzeug und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618