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; Gesamt 1016;Bei dieser Menge an Gefahrgüter sind beim Fahrzeugführer sowie am Fahrzeug die gesamten Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden. Im Einzelfall ist auch noch zu prüfen, ob die Ausnahme Nr. 20 GGAV Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) anzuwenden ist. Die relevanten nationalen Vorschriften werden vom Bundesministerium für Digitales ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile." ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).Fazit:In diesem Fall ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren un ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
folgende Freistellungen:Klasse 4.2 Verpackungsgruppe I Freistellung 0 kg/lKlasse 4.1 UN 3221 bis 3224 und UN 3231 bis 3240 Freistellung < 20 kg/lKlasse 4.1 UN 3225 bis 3230 Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.2 Verpackungsgruppe II Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.1 Verpackungsgruppe III ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
. Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung nicht. Dies betrifft u.a. Beförderungen in Läger oder die bloße Belieferung von Baustellen. Dient „der Transport zum Unternehmen“ hier also der internen bzw. externen Versorgung des Unternehmens, so ist die Handwerkerregelung nicht anwendbar und es gilt: Bei "Sauerstoff, verdichtet" handelt es sich um ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
entsprechen und müssen in der Lage sein, nach einem Fall aus einer Höhe von 1,20 m die medizinischen Instrumente und Geräte zurückzuhalten.Die Verpackungen müssen mit «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES INSTRUMENT» oder «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES GERÄT» gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von Umverpackungen müssen diese in gleicher Weise gekennzeichnet sein, es sei denn, die Aufschrift bleibt sichtbar."Es ist also ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
für limited quantities) bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in ein Versandstück (Außenverpackung) eingestellt werden. Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen:Das für die Innenverpackung maximale Nettogewicht - wie in ADR 3.2. Spalte 7a festgelegt - muss eingehalten werdenDie gesamte Bruttomasse darf 30 kg für zusammengesetzte Verpackungen und 20 kg für Trays ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Weitere Informationen dazu bieten das Merkblatt "Ladungssicherung bei Kleintransportern" und das Merkblatt "Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen" des Industrieverbandes Gase, an. Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können. Hinweis: Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Bei der Verwendung von gedeckten Fahrzeugen ohne Belüftung muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und der Kabine der Fahrzeugbesatzung verhindert werden. Hierfür geeignete technische Lösungen müssen in der Lage sein, dieses Schutzziel zu erreichen. Eingebaute Trennwände, welche der Rückhaltung der Ladung und je nach konstruktiver Ausführung des Fahrzeugs der Entlüftung der Kabine und dem erforderlichen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet. Gedeckte Fahrzeuge Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
sein. Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, und unverpackte gefährliche Gegenstände müssen durch geeignete Mittel gesichert werden, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container so zurückzuhalten (z.B. Befestigungsgurte, Schiebewände, verstellbare Halterungen), dass eine Bewegung während der Beförderung, durch die die Ausrichtung der Versandstücke verändert wird oder die zu einer Beschädigung ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme sowie zahlreiche andere Faktoren können sich auswirken. Je länger ein zeitweiliger Aufenthalt dauert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine Beförderung mehr vorliegt.Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang jedoch auf eine Befristung in § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die „Bereitstellung zur Beförderung“: „Lagern ist das Aufbewahren ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238