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-1:2010 gesichert ist, bezieht sich auch auf gemischte Ladungen von Gefahrgut und Nichtgefahrgut. Bei dem Transport von Gefahrgut ist nach der Norm EN 12195-1:2010 zu sichern. Weitere Erläuterungen hierzu bietet die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen - Grundlagen der Ladungssicherung" der IHK Stuttgart in Kapitel 9 "Die neue Norm DIN EN 12195-1:2010". Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
1.1.3.2 a))."In der RSEB finden sich noch folgende Erläuterungen:"Zu Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a ADR1-9.1.S Als tragbare Brennstoffbehälter im Sinne des Unterabschnitts 1.1.3.3 Buchstabe a ADR gelten nur solche, die für diese Verwendung vom Hersteller bestimmt sind und während der Beförderung den sicheren Einschluss des Brennstoffs gewährleisten.1-9.2.S Das Energieäquivalent von maximal 54 000 MJ ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 11731
befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen1) A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.8.1.4.3 Die tragbaren Feuerlöschgeräte müssen für die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren un ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
;– Augenspülflüssigkeitund für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsWeiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen. ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
zur Durchführung der GGVSEB zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c1-4 Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c u. a.:1-4.1 (S) Beförderungen gefährliche Güter im Straßenverkehr in:– Werkstattfahrzeugen,– Fahrzeugen mit Reservemengen von Stoffen für Straßenmarkierungsgeräte.+Wenn die oben gennanten Bedingungen eingehalten werden, fällt der Transport der Spraydose unter die Freistellungen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;– ein Paar Schutzhandschuhe und– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).sowie die Zulassungsbescheinigung des FahrzeugsFür Benzin können bis zu einer Menge von 333 Litern die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Zu 1.Nach Unterabschnitt 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort hei ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Innerbetriebliche Transport fällt nicht unter die Vorschriften des Gefahrgutrechts. Er ist durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) ausgeschlossen. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
nicht unter diese Ausnahmeregelung; "Weitere Erläuterungen finden sich in der RSEB. Dort ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"1-1.2 Eine vollständige Freistellung vom ADR/RID/ADN ist in den Fällen vorgesehen, in denen – Privatpersonen unter den in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a genannten Bedingungen befördern (persönlicher/häuslicher Gebrauch oder private Verwendung bei Sport/Freizeit; einzelhandelsgerechte ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
ergriffen wurden, um mögliche Gefahren auszuschließen. Gefahren sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."Zu Unterabschnitt 1.1.3.5 wird in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) noch ausgeführt:"1-11 Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.– keine gefährlichen Dämpfe ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet, a) die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern und b) nach dem Entladen ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
, 0361, 0364, 0365, 0366, 0439, 0440, 0441, 0455, 0456 und 0500 der Klasse 1 und ausgenommen freigestellte Versandstücke der UN-Nummern 2910 und 2911 der Klasse 7, sofern der Aktivitätswert den A2-Wert überschreitet; – Kapitel 5.3; – Abschnitt 5.4.3; – Kapitel 7.2 mit Ausnahme der Sondervorschriften V 5 und V 8 des Abschnitts 7.2.4; – Sondervorschrift CV 1 des Abschnitts 7.5.11; – Teil 8 mit Ausnahme ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschliessen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Massnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden." Nähere Erläuterungen zu Unterabschnitt 1.1.3.5 finden Sie in der RSEB unter dem Punkt 1-11."Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
auch die einzelnen Gefahrstoff-Datenbanken. Aufgrund ihrer Erfahrungswerte bei den Einstufungen von Zubereitungen können diese Kriterien auch ins Transportrecht mit übernommen werden. Nach der GESTIS Datenbank der Berufsgenossenschaften liegen z.B. für die o.g. Stoffe folgende Informationen vor: Stoff 1 und 3) Gesundheitsschädlich bei Konzentrationen von 1-5 %, über 5 % toxisch; Stoff 2) Keine ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081