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Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank gasdic ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
ist und der auf einem Fahrzeug befestigt ist, gilt als Bestandteil dieses Fahrzeugs und kommt in Bezug auf den Brennstoff, der für den Betrieb der Einrichtung erforderlich ist, in den Genussderselben Freistellungen.2. Der Gesamtfassungsraum der Behälter oder Flaschen, einschliesslich derjenigen, die gasförmige Brennstoffe enthalten, darf nicht grösser sein als das Energieäquivalent von 54000 MJ (siehe Bem. 1 in Unterabschnitt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind, und2.hat den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Gliederungseinheit ii in Verbindung mit Buchstabe c ADR/RID/ADN über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.(2) Der Empfänger im Straßenverkehr darf ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511
oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen1) A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.8.1.4.3 Die tragbaren Feuerlöschgeräte müssen für die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
Kompetenzen, z. B. Weisungsbefugnisse, sachliche sowie finanzielle MittelEine rechtswirksame Pflichtenübertragung liegt nur dann vor, wenn beide Parteien ihr zustimmen, die geeigneten Personen ausgewählt wurden und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Andernfalls verbleibt die gesamte Verantwortung beim Arbeitgeber.zu 2.Verstöße gegen die GbV und GGVSEB können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
werden (z. B. nicht mehr als 1000 Liter Heizöl oder Diesel).""Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a, c und f1-2 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:– ausreichende Ladungssicherung,– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Die hochkonzentrierte Salpetersäure darf in Deutschland auf der Straße befördert werden. Es sind die Anforderungen des ADR hinsichtlich Fahrzeug, Verpackung, Fahrzeugführer u.s.w. zu beachten. Weitere Einschränkungen über das ADR hinaus sind nicht bekannt.Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheide Vorgaben für den Transport der Säure beinhalten. Abweichungen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6497
wird im Kapitel 8.1 ADR genannt.Als Erleichterung zu diesen Anforderungen kann aus der Gefahrgutausnahmeverordnung die Ausnahme Nr. 18 angewandt werden. Bei ungereinigten leeren Tankfahrzeugen darf danach das Beförderungspapier des zuletzt enthaltenen gefährlichen Gutes mitgeführt werden. ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden sich die Regelunge ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
nach Abschnitt 7.5.11 ADR/RID zugeordnet ist, sollen in offenen oder belüfteten Fahrzeugen/Wagen oder Containern befördert werden. Die Wörter „wenn dies nicht möglich ist“ in Satz 2 der Sondervorschrift CV/CW 36 sind so zu verstehen, dass hinsichtlich eines konkreten Beförderungsvorgangs von dieser Anforderung nur abgewichen werden darf, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre. 7-13.2.S ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
5.2.2.1.6 Anbringung:Wenn die Form eines Versandstückes zu unregelmäßig oder das Versandstück zu klein ist, so dass ein Gefahrszettel nicht auf zufriedenstellende Weise angebracht werden kann, darf dieser durch eine Schnur oder durch ein anderes Mittel fest mit dem Versandstück verbunden werden. Nach der Sondervorschrift SV 296 im Kapitel 3.3 und der Verpackungsanweisung P 905 ist ein Preßluftatmer ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650