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Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendung ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile." ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 44003
der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist.Der Brennstoff darf in befestigten Brennstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Brennstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).Fazit:In diesem Fall ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind, und2.hat den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Gliederungseinheit ii in Verbindung mit Buchstabe c ADR/RID/ADN über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.(2) Der Empfänger im Straßenverkehr darf ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 42511
oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Die hochkonzentrierte Salpetersäure darf in Deutschland auf der Straße befördert werden. Es sind die Anforderungen des ADR hinsichtlich Fahrzeug, Verpackung, Fahrzeugführer u.s.w. zu beachten. Weitere Einschränkungen über das ADR hinaus sind nicht bekannt.Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheide Vorgaben für den Transport der Säure beinhalten. Abweichungen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6497
in einem transportablen Brennstoffbehälter betreffen, den ein Unternehmen für den Betrieb seiner Maschinen an der Baustelle benötigt. Beförderungen zum Zwecke der internen oder externen Verteilung/Versorgung eines Unternehmens fallen nicht unter die Freistellungsregelung des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c. Dies betrifft u. a. Beförderungen von einer Produktionsanlage zu einer anderen innerhalb eines Unternehmens ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
wird im Kapitel 8.1 ADR genannt.Als Erleichterung zu diesen Anforderungen kann aus der Gefahrgutausnahmeverordnung die Ausnahme Nr. 18 angewandt werden. Bei ungereinigten leeren Tankfahrzeugen darf danach das Beförderungspapier des zuletzt enthaltenen gefährlichen Gutes mitgeführt werden. ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden sich die Regelunge ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
5.2.2.1.6 Anbringung:Wenn die Form eines Versandstückes zu unregelmäßig oder das Versandstück zu klein ist, so dass ein Gefahrszettel nicht auf zufriedenstellende Weise angebracht werden kann, darf dieser durch eine Schnur oder durch ein anderes Mittel fest mit dem Versandstück verbunden werden. Nach der Sondervorschrift SV 296 im Kapitel 3.3 und der Verpackungsanweisung P 905 ist ein Preßluftatmer ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben. § 22 (1) StVO: die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssic ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank gasdic ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern die Beförderungseinheit nicht andere gefährliche Güter enthält, für die eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 vorgeschrieben ist. In letzterem Fall darf die Beförderungseinheit nur mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 und mit mit den Kennzeichen gemäss ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;" Absatz 1.1.3.4.1 ADR gilt für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter, die durch gewisse ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11223
der Versandstücke führt, verhindert wird. Wenn gefährliche Güter zusammen mit anderen Gütern (z.B. schwere Maschinen oder Kisten) befördert werden, müssen alle Güter in den Fahrzeugen oder Containern so gesichert oder verpackt werden, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. Die Bewegung der Versandstücke kann auch durch das Auffüllen von Hohlräumen mit Hilfe von Stauhölzern oder durch Blockieren ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128