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Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
. Neben der Angabe der UN-Nummer muss zusätzlich noch der Gefahrzettel nach dem Muster Nr. 6.2 angebracht werden. Zusätzlich können noch weitere Kennzeichnungen - auch aus anderen Rechtsbereichen- notwendig sein. Beispielsweise könnte geprüft werden, ob eine Einstufung und damit auch Kennzeichnung als umweltgefährdender Stoff gemäß 5.2.1.8. ADR vorliegt oder ob Ausrichtungspfeile gemäß 5.2.1.9. ADR ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
ein Gefahrgut der UN 1072, Klasse 2/1O ADR. Anzuwenden in diesem Fall sind nur die Freistellungen der "begrenzten Mengen" gemäß dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, Beförderungskategorie 3. Werden Versorgungsfahrten bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 kg Sauerstoffflaschen durchgeführt, so müssen folgende Vorschriften beachtet werden:a) Bevor die Gasflaschen in das Fahrzeug geladen bzw. befördert ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 "Ausr ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779