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Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
sind in der Maschinenrichtlinie nicht definiert."Unvollständige Maschinen" sind im Artikel 2g) Rl 2006/42/EG wie folgt definiert:„...unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
die Erklärung vorgelegt werden muss. Auszug aus: LEITFADEN ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 2006/95/EG (ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL ZUR VERWENDUNG INNERHALB BESTIMMTER SPANNUNGSGRENZEN) VERFAHREN DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG IM RAHMEN DER NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE Wer muss die Konformitätserklärung aufbewahren? Wo muss sie aufbewahrt werden? Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
eine wesentliche Änderung des Hubtisches handeln.Frage 3:Unter diesem Link hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausführlich die Frage beantwortet, ob Sicherheitszäune als Sicherheitsbauteile im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu betrachten sind.Hinweis:In der DGUV Information 208-018 (bisher: BGI 710) "Stetigförderer" werden ausführliche Informationen zur Absicherung ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Die von Ihnen beschriebenen Produkte unterliegen der Niederspannungs- Richtlinie 2006/95/EG, EMV- Richtlinie 2004/108/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und den jeweiligen nationalen Gesetzen, in denen diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Als Importeur von Waren aus Drittländern übernehmen Sie prinzipiell ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [hier die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
der Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie ) eingehalten werden (bzw. ab 20. April 2016 der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU). Dazu müssen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie durchgeführt werden. Die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum bestätigen dies durch das Anbringen des CE-Zeichens gemäß Anhang III ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858