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Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden. Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten, qualifizi ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
Das Wort ´wie´ steht vor einem Beispiel, die Worte, auf die es ankommt, sind ´eine bestimmte Anwendung´. Das Umladen einer Ware von einer Verladerampe auf einen Lastkraftwagen oder einen Eisenbahnwaggon ist mit Sicherheit eine bestimmte Anwendung. Verstellbare Laderampen dienen zu nichts anderem und fallen folglich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn die anderen in Artikel 1 ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 796
durch eine Marktüberwachungsbehörde überprüft werden und z.B. die Baumusterprüfbescheinigung nicht auf den Händler - jetzt neuen Hersteller - ausgestellt worden sein, sondern noch auf den originären Hersteller, wäre dies ein Mangel und das Produkt dürfte so nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
eines Produktes wäre ein solcher Fall denkbar, jedoch erfolgt eine solche Abgabe i. d. R. von einer Firma zu einer anderen Firma, was – wie oben dargestellt – unter das Produktsicherheitsrecht fällt. Abgesehen von den Produktsicherheitsvorschriften sind natürlich immer (u. a.) das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung zur Einhaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes erforderlich. ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
. auch durch einen anderen Hersteller nachgerüstet wurde. Hierbei wäre dann der ursprüngliche Laborabzug wahrscheinlich keine Maschine, der separat gelieferte elektrische Frontschieber allerdings schon.Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, was durch den Hersteller als "das Produkt" definiert und geliefert worden ist bzw. was als zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zugehörig zu betrachten ist (z.B ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
ist hier etwas eindeutiger – „but which cannot in itself perform a specific application“. Die Messeinheit hätte hier eine Funktion, nämlich Messungen vorzunehmen, aber sie kann für sich genommen nicht verwendet werden. Daher wäre die Messeinheit als unvollständige Maschine anzusehen.Eine Besonderheit der Maschinenverordnung bzw. der Maschinenrichtlinie ist, dass die Vorgaben nicht nur für das Inverkehrbringen ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
durch den Arbeitgeber abgestellt worden sein muss.Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Produkthaftung, Schadensersatz, etc.) hiervon unabhängig zu betrachten sind, diese hier jedoch nicht behandelt werden können.Im hier vorliegenden Fall wäre zudem noch zu prüfen, welche Art von Maschine durch den Hersteller geliefert worden ist. Nach § 2 Nr. 8 bzw. § 6 ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Windenergieanlagen (WEA) sind Maschinen im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der WEA durch den Hersteller ist dafür ausschlaggebend, ab wann alle Pflichten nach der 9. ProdSV durch diesen erfüllt sein müssen. Vorstellbar wäre sowohl, dass der Hersteller die WEA „ab Werk ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
wenn die Maschine nicht in den Verkehr gebracht, sondern „nur“ als Eigenmaschine (für die Verwendung durch Beschäftigte im eigenen Unternehmen) verwendet würde, so gilt dennoch die 9. ProdSV, da es dann hier zu der Inbetriebnahme kommen würde.Der Betreiber wird damit zum Hersteller einer Maschine. Die auswechselbare Ausrüstung wäre hier Bestandteil der Maschine. Der Hersteller hat u. a. im Rahmen seiner ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
Nach den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) muss, wenn bei der Verwendung eines Produkts zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln zu beachten sind, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden (§ 3 Abs. 4 ProdSG). Somit muss nur für sicherheitsrelevante Hinweise bzw. Verhaltensanweisungen eine deutschsprachige Anleitung vorhanden sein. S ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
werden können, kann dies als Funktionserweiterung angesehen werden. Dann wäre die Spannvorrichtung eine auswechselbare Ausrüstung.c) Sicherheitsbauteil = „ein Bauteil,das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,gesondert in Verkehr gebracht wird,dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet unddas für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
ist, dann wäre vorstellbar, dass es sich um kein Ausstellen im Sinne des ProdSG handelt. Zur eindeutigen Klarstellung für Besucher ist jedoch auch hier eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.Zur Einhaltung von § 3 Abs. 5 ProdSG könnten die Formulierungen des Gesetzgebers komplett übernommen werden, z. B.:„Dieses Produkt entspricht in der hier gezeigten Ausführung nicht den gesetzlichen Bestimmungen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
mit einen spezifizierten Prüfling betrieben wird.6. Wenn das Ölverbrauchsmessgerät bauartbedingt eine unvollständige Maschine wäre, muss im Punkt 5. sinngemäß das Ölverbrauchsmessgerät eingefügt werden. ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406