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Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Da die beschriebenen elektrischen Geräte vom Pflegepersonal bedient werden, handelt es sich hierbei um Arbeitsmittel. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel zu erstellen. Hierbei hat ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Informationen folgendes nachzulesen:"Die Informationsschriften der Unfallversicherungsträger, die DGUV Informationen arbeiten arbeitsschutzbezogene Themen auf und enthalten Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. Sie erläutern Vorschriften und Regeln und stellen praxisgeeignete Maßnahmen ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
DC verzichtet werden, wenn die mit der Prüfung beauftragte Elektrofachkraft dagegen Einwände erhebt (z.B. wegen der von Ihnen beschriebenen Beschädigungsgefahren an den zu prüfenden elektrischen Betriebsmitteln). Statt dessen kann eine Schutzleiter- bzw. Berührungsstrommessung durchgeführt werden. Da diese Norm auch auf ortsfeste, über einen Stecker eingespeiste elektrische Betriebsmittel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
zu Unfallverhütungsvorschriften."Zusammengefassung:Grundsätzlich kann von den im Regelwerk bzw. den Durchführungsanweisungen (hier DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen) genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall, immer kritisch hinterfragt wird. Es wird daher empfohlen, eine Abweichung von den Prüfintervallen der DGUV Vorschrift 3 (einschließlich Durchführungsanweisungen) mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abzuklären. ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist anzuw ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Unternehmers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und sicherheitstechnische ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
deshalb darin bestehen, dass Sie die Steckdosen wegen der nicht gegebenen Zugänglichkeit nicht prüfen, dies aber in Ihrem Prüfprotokoll ausdrücklich mit Angabe des Grundes vermerken und den Unternehmer darauf hinweisen, damit dieser dann zumindest für die nächste Prüfung die Zugänglichkeit gewährleistet. Diese Vorgehensweise kann auch ggf. auf die an den nicht zugänglichen Steckdosen angeschlossenen ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Praxis zeigt, dass es Arbeitnehmern (sehr häufig elektrotechnische Laien) nicht immer klar ist, warum nicht in jedem Fall z. B. drei Verbraucher an einer Mehrfachsteckdosenleiste gleichzeitig betrieben werden dürfen, obwohl doch die Mehrfachsteckdosenleiste über drei oder mehr Steckdosen verfügt. Nach der DIN VDE 0100-100:2009-06 müssen elektrische Betriebsmittel so ausgewählt werden, dass s ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen sonst ü ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
zu erfüllen." (§ 2 Abs.6 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Personen nach § 2 Absatz 6 unterliegen bei der Durchführung der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber. Zur Prüfung befähigte Personen dürfen vom Arbeitgeber wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden." (§ 14 Abs.6 BetrSichV)Die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden.Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers.4 Anforderungen an die befähigte Person für die interne PrüfungDie internen Prüfungen werden in aller Regel ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
organisatorische Verantwortung und muss dem Prüfer praktisch "den Weg bereiten". Gut und anschaulich wird diese Thematik in der DGUV Information 203-071 (Stand Januar 2020) dargestellt.Häufig sind für die Beurteilung der Sicherheit eines Gerätes weitergehende Informationen notwendig, z. B. weil von den normativ festgesetzten Grenzwerten abweichende Werte in den Herstellerunterlagen als zulässig vermerkt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673