Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
und Wiedereinsetzen einer Lithium-Batterie zu Ladezwecken -, sind damit auch mögliche Gefährdungen hierfür mit zu berücksichtigen. Lithium-Batterien können heutzutage bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter Handhabung im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Spezifikationen und unter Verwendung der herstellerseitig vorgegebenen Ladetechnik als wartungsfrei und vergleichsweise sicher angesehen werden. Dennoch ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Unternehmers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und sicherheitstechnische ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
) nachgewiesen. Hinweis:Auf die BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 2598
die zur Prüfung der Leitern befähigten Personen erfüllen müssen. Als weitere Informationsquelle bietet sich die DGUV 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" an.Fazit:Wenn das begründete Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (Gründe haben Sie in Ihrer Frage aufgeführt) ist, dass die Mitarbeiter nach einer Schulung die Leitern prüfen dürfen, so ist dies durchaus möglich. ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
wird in der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" ausgeführt:"Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen."Maßgeblich für die Prüfung der Arbeitsmittel i. S ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
. Rückhalteeinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Belegung von Tassen und Wannen,3. Entsorgungseinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Unversehrtheit von Lösemittelabfallbehältern, (...)(3) Das Ergebnis der Kontrollen ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Prüfungen nach anderen Rechtsbereichen, wie z.B. gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bauordnungen der Länder, Arbeitsstätten ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Umgang (z. B. richtige Aufstellung, kein unbeaufsichtigter Betrieb, stolperstellenfreie Leitungsverlegung etc.) vorzustellen. Sollten zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sein (z. B. Nachrüstung der Steckdosenstromkreise mit Fehlerstromschutzschaltern), ist das Envernehmen mit dem Schulträger herzustellen. ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
- und außerbetrieblichen Verkehrswegsituation, die Einsatzhäufigkeit und Einsatzdauer, der Umgang mit sowie der Transports von Lasten auf Fahrrädern zu bedenken.Weiterhin ist die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, altersgerechten Gestaltung zu berücksichtigen sowie die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Fahrrad und Arbeitsplätzen, Verkehrswegbeschaffenheit, anderen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). (4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein." In der DGUV Information 208-022 "Sicherer Umgang mit Toren" wird weiter konkretisiert, dass über die Durchführung der Tor-Prüfung ein schriftlicher Nachweis mit Angabe der Bezeichnung des Tores ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
und Betriebsmittel heranzuziehen.Bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweise:Auf die BGHW Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" möchten wir hinweisen.Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304