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und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt. ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), spez. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen sowie der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" .Voraussetzung dafür, dass ein Handwerker Leitern und Tritte prüfen darf ist also, dass bei ihm die vom Arbeitgeber festgelegten Voraussetzungen, ggf ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Die im Anhang 2 der DGUV Regel 109-009 (bisher BGR 157) "Fahrzeug-Instandhaltung" www.dguv.de/publikationen für Fahrzeugwaschanlagen genannten Prüffristen sind dabei zu berücksichtigen. Näheres zu Prüfungen ist auch der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Anhänger im Betrieb, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
der betrieblichen Bedingungen nicht beantwortet werden.Die prüfende Person muss eine befähigte Person nach TRBS 1203 sein. Dabei sind die Kriterien Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit zu berücksichtigen, die man per se nicht bei Auszubildenden zum Mechatroniker im ersten Lehrjahr als erfüllt ansehen kann, sondern durch einschlägige Qualifikationen nachgewiesen sein muss ...
Stand: 22.08.2025
Dialog: 42865
werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert. In Bezug auf Ihre Frage wird unter Nr. 2.1 Abs.4 ausgeführt:"Ist für eine Prüfaufgabe eine umfassende Befähigung (z. B. für elektrische und hydraulische Prüfanteile) erforderlich, die nicht von einer einzelnen zur Prüfung befähigten Person abgedeckt wird, kann sich diese auf Prüfergebnisse weiterer entsprechend qualifizierter Personen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde und/oder dem zuständigen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
. Kriterien auf ein Arbeitsmittel zutrifft und die Prüfung durch eine befähigte Person erfordert, muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bewerten. Anforderungen an befähigte Personen sind in der gleichnamigen TRBS 1203 genannt. Befähigte Personen müssen für Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
für den handbetriebenen Seilzug, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung des Herstellers des Arbeitsmittels, im vorliegenden Fall für den handbetriebenen Seilzug, sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Näheres können Sie der TRBS 1203 "Befähigte Personen" entnehmen.Da wir zum Baurecht keine Beratung anbieten, bitten wir Sie, sich diesbzgl. direkt an die zuständige Baubehörde zu wenden. ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Person".Unter der Nummer 2 finden sich die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Insbesondere möchten wir folgende Absätze nach Nummer 2.1 hervorheben:"(2) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
vorgenommen werden kann, andere Geräte erfordern vielleicht aufwendigere mechanische Prüfungen, evtl. mit Messgeräten.Sollte das Gerät eine Stromversorgung haben, ist es wie andere elektrische Arbeitsmittel auch von einer Elekrofachkraft bzw. unter deren Aufsicht zu prüfen.Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" und TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867