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In der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" ist unter der Nummer 8.3.1 folgendes zu Prüfungen nach Nummer 4.2 nachzulesen:"(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach § 4 Abs. 3der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
auch die Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
, elektronische Erfassung, Plakettenaufkleber etc.(Hinweis: vertragliche Regelungen mit dem Auditor könnten eine bestimmte Regelung fordern) hierbei festlegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind vom Arbeitgeber bei der Festlegung der Prüffristen neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, wie z. B. den TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
den besonderen Anforderungen der BetrSichV (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) unterliegen und daher von befähigten Personen zu prüfen sind (s. § 14 BetrSichV). Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS www.baua.de/trbs konkretisieren die Anforderungen der Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung. Als hier relevante TRBS sind insbesondere die- TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten. (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). (4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
und ggf. die wiederkehrenden Prüfungen entsprechend anpassen. Darüber hinaus sollte eine Sicht- und Funktionsprüfung vor Benutzung durch das Bedienpersonal durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. in der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".Grundsätzlich ist zu unterstellen, dass nur ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
in der schriftlichen Ankündigung des Prüftermins, dass es sich ausschließlich um die Prüfung der elektrischen Sicherheit handelt (mit Verweis auf mögliche weitere Prüferfordernisse) erscheint durchaus sinnvoll.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" wird verwiesen ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
vorgenommen werden kann, andere Geräte erfordern vielleicht aufwendigere mechanische Prüfungen, evtl. mit Messgeräten.Sollte das Gerät eine Stromversorgung haben, ist es wie andere elektrische Arbeitsmittel auch von einer Elekrofachkraft bzw. unter deren Aufsicht zu prüfen.Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" und TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
werden und dass Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit unterzogen werden."Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert, im vorliegenden Fall durch die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Unter der Ziffer 2.6 der TRBS 1201 ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
In der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist unter dem Punkt 7.1 zur Durchführung von Prüfungen und Prüffristen folgendes nachzulesen:"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989