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Kurz und bündig könnte man Ihre Anfrage so beantworten, dass die DGUV Vorschrift regelt, dass geprüft wird, wohingegen die Norm (hier EN 50699 bzw. DIN VDE 0702) lediglich erläutert, wie geprüft wird.Wie bereits aus dem Titel der von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (also einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) in Kraft gesetzten Unfallverh ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
"Türen und Tore" werden unter Ziffer 10.2 Vorgaben zur sicherheitstechnischen Prüfung gemacht. Danach sollte die wiederkehrende Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore mindestens einmal jährlich erfolgen. Die DGUV-Information 208-022 "Türen und Tore" (zu finden über http://publikationen.dguv.de/dguv) befasst sich im Abschnitt 10.2 mit sicherheitstechnischen Prüfungen. In Bezug auf die in der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Sachkundige:"Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Für die von Ihnen genannten Fahrzeuge gelten die gleichen Regelungen wie für Firmenfahrzeuge, da es sich auch bei diesen um Fahrzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 70 handelt. Siehe hierzu auch die Ausführungen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70. Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem– Personenkraftwagen,– Lastkraftwagen,– Speziallastkraftwagen, ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42730
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG. Dort he ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen. Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
deshalb darin bestehen, dass Sie die Steckdosen wegen der nicht gegebenen Zugänglichkeit nicht prüfen, dies aber in Ihrem Prüfprotokoll ausdrücklich mit Angabe des Grundes vermerken und den Unternehmer darauf hinweisen, damit dieser dann zumindest für die nächste Prüfung die Zugänglichkeit gewährleistet. Diese Vorgehensweise kann auch ggf. auf die an den nicht zugänglichen Steckdosen angeschlossenen ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392