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durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen erforderlich sein. Das gilt zum Beispiel bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist."Daraus ergibt sich, dass die Schäkel in Abständen von längstens einem Jahr ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 44029
der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch die erforderliche Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung. Dem Arbeitgeber bleibt es auch vorbehalten, die Reinigung der PSA zu organisieren. Gemäß Kapitel 3.3 der DGUV Regel 112-190 (bisher: BGR/GUV-R 190) "Benutzung von Atemschutzgeräten" müssen Personen, die Atemschutz-PSA ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
oder vergleichbarer Prüfungen besitzen und in eine "angemessene Weiterbildung". "Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen."D.h., durch ein Selbststudium allein kann keine Qualifikation zur befähigten Person erworben werden. Einzelne für eine befähigte Person erforderliche Kenntnisse, wie z.B. zum Stand ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
dem Unternehmer umgehend zu melden.(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des Flurförderzeuges behoben werden."In den Durchführungsanweisungen zu § 9 der DGUV Vorschrift 68 ist Folgendes nachzulesen:„Zu § 9:Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind z.B.• zu großes Lenkungsspiel,• schadhafte Reifen,• fehlender erforderlicher ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
werden. Ist darüber kein Konsens zu erreichen, muss die Pflegekraft die erforderlichen und vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Arbeitsmittel zur Arbeitsstelle mitbringen. Für die Tätigkeiten in der Pflege sollten Betriebsanweisungen vorliegen, die die entsprechende Benutzung von (geprüften) Arbeitsmitteln beschreiben.Elektrische Geräte, die von den Bewohnern ausschließlich privat genutzt werden, fallen ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
der einwandfreien Funktion, des Verschleißes oder der Beschädigungen erforderlich. Ggf. sind zerstörungsfreie Prüfverfahren zur Prüfung heranzuziehen. ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (siehe auch Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV 35, http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/ ). Bei Fahrzeugwaschanlagen, an denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
von den privat betriebenen Betriebsmittel/ Gerätschaften/Elektrogeräte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und die erforderlichen Maßnahmen auch in diesen Fällen eigenverantwortlich festlegen. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte z. B. sein, dass eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der privat betriebenen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte analog auf der Grundlage ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
(Alterung, Witterung, Verschmutzung)Prüfungen nach § 10 BetrSichV sind ausschließlich durch befähigte Personen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfungen durch befähigte Personen sind aufzuzeichnen.Hinweis:Als erforderliche Prüfpersonen für Prüfvorschriften der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) werden meistens Sachkundige genannt. Die Anforderungen an Sachkundige und befähigte Personen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
trägt der Auditer dieser Situation Rechnung. Nach unserer Auffassung ist die Forderung Ihres Auditors insofern plausibel und nachvollziehbar. Das Anbringen der Plaketten an jeder Regelreihe ist insofern erforderlich, da jede Regalreihe unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt und z. B. durch Transportverkehr auch beschädigt worden sein kann. ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
vom Sicherheitsniveau, das bei der ersten Inbetriebnahme bestanden hat, möglich. Der Betreiber hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit dieses Sicherheitsniveau erhalten bleibt. Abweichungen können verursacht werden z. B. durch Verschleiß, Korrosion, Gewalteinwirkung, Veränderung der Umgebung, Änderung der Nutzungsart.Siehe auch Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Flüssigkeiten“.Massiv mechanisch belastete Sicherheitsschränke (Auflasten, Überbauung) können die Widerstandsfähigkeit im Brandfall ungünstig verändern."Nach der § 2 (6) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine "Befähigte Person" eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
Flüssigkeiten“.Massiv mechanisch belastete Sicherheitsschränke (Auflasten, Überbauung) können die Widerstandsfähigkeit im Brandfall ungünstig verändern."Nach der § 2 (6) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine "Befähigte Person" eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689