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Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
. Prüfung der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation gemäß § 14 Absatz 1 BetrSichV, Prüfung gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 BetrSichV, ob sich die Anlage auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet) sind zu beachten."In Anhang 4 der TRBS 1201 befinden sich Beispiele für bewährte Prüffristen, jedoch beziehen sich diese auf § 14 Absatz 2 BetrSichV ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Auf der Internetseite www.sichere-schule.de ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Schultafeln sind regelmäßig, mindestens jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen. Dies sollte auch dokumentiert werden. Hilfe zur Umsetzung dieser Vorgaben befindet sich in der Schrift „Sichere Schultafeln“." ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43488
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
Lastkörbe gehören zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Lastaufnahmeeinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und unterliegen somit den dortigen Regelungen. Insbesondere werden im Anhang 1 Ziffer 2 BetrSichV besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten beschrieben. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
gestellt, z.B. für Explosionsgefährdungen im Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 BetrSichV oder für Druckanlagen im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV.Konkretisiert werden die Anforderungen an die befähigte Person in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Sachverständige:In der Betriebssicherheitsverordnung werden für bestimmte Bereiche Anforderungen an Prüfsachverständige beschrieben, beispielsweise für Krane ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Verwendung durch eine befähigte Personen ist für diese Arbeitsmittel nicht vorgesehen, im Gegensatz zu(a) Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen (§ 14 BetrSichV),(b) überwachungsbedürftigen Anlagen (§ 15 in Verbindung mit Anhang 2 BetrSichV) und(c) bestimmten Arbeitsmitteln (§ 14 (4) BetrSichV).Ein Beispiel: Eine angeschaffte fabrikneue Bohrmaschine wird vor ihrer ersten ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Bei der Begrifflichkeit "Schäden verursachenden Einflüssen" aus § 14 BetrSichV handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ist. Es sind hier nur Schäden verursachende Einflüsse gemeint, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Hintergrund ist die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgende ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Hubwagen im Betrieb, einzubeziehen.Im Anhang 4 der TRBS 1201 werden Beispiele für bewährte Prüffristen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV) genannt. Unter Nr. 7 wird angeführt: Flurförderzeuge - Prüffrist: 1 mal ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626