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In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
von Arbeitsmitteln ab, um so Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen zu sammeln und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Prüfmitteln sowie hinsichtlich der Bewertung von Prüfergebnissen zu erwerben. Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört z.B. die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr.Liegen die Voraussetzungen als befähigte Person für Leitern ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätig ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
die zur Prüfung der Leitern befähigten Personen erfüllen müssen. Als weitere Informationsquelle bietet sich die DGUV 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" an.Fazit:Wenn das begründete Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (Gründe haben Sie in Ihrer Frage aufgeführt) ist, dass die Mitarbeiter nach einer Schulung die Leitern prüfen dürfen, so ist dies durchaus möglich. ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG. Dort he ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Eine Feuerwehrschließung bedeutet in der Regel eine zentrale Zugangsmöglichkeit zu einer großen Anzahl von Gebäuden im gesamten Kommunalgebiet. Ein solcher Schlüssel wird deshalb normalerweise weder kopiert noch entliehen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Durchführung der Prüfungen mit der Feuerwehr zu koordinieren ist, um die volle Zugriffsmöglichkeit auf die Leitern zu erhalten.Gemäß ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186
(bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. der DGUV Regel 103-011 (bisher: BGR A3). Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk können Sie unter http://publikationen.dguv.de abrufen.Informationen zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel bieten dieDGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, "das ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
der Hinweis gegeben, dass in dem genannten Beispiel zwar nicht mit gefährlichen Körperdurchströmungen zu rechnen ist, eine Durchströmung aufgrund eines Isolationsfehlers jedoch zu Sekundärunfällen (z.B. Fall von der Leiter durch Erschrecken) führen kann.Insofern kann unter Umständen auch eine elektrotechnische Überprüfung sinnvoll sein. ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16640
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fa ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Arbeitsmittel übernommen werden, für die schon jetzt besondere Prüfpflichten nach Unfallverhütungsvorschriften gelten. Dies gilt z. B. für Krane, für die die Prüfregelungen der BGV D6 (Krane) und der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze (BGG) 924 (Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen) in den Anhang 3 Abschnitt 1 übernommen wurden..."Da die von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799