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der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Verwendung dieser Arbeitsmittel, da er deren Verwendung billigt."Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3 ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen." Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit welchen Aufgaben beauftragt sind, empfiehlt es sich, für Beauftragungen die Schriftform ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
ausführende Fachkräfte im Klaren sind: Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" richten sich grundsätzlich zunächst an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser kann und muss zwar den Prüfauftrag an eine Fachkraft abgeben, wenn er die Prüfung nichts selbst ausführen kann oder will, er hat aber in jedem Fall weiterhin ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
unter Aufsicht zu arbeiten, weil die Verantwortung von einer Elektrofachkraft zu tragen ist. ...
Stand: 12.12.2015
Dialog: 25532
Personal bedient werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob im Einzelfall gesonderte Betriebsanweisungen erstellt werden müssen. Zu diesem Thema kann die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde konkret beraten. Zum Thema Prüffrist ist festzustellen: Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BetrSichV Prüffristen selbst festzusetzen. Dabei ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
der BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung der Betriebsmittel zu überprüfen. Satz 1 gilt nicht, soweit entsprechende Prüfungen nach § 14 oder § 15 durchgeführt wurden. Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Betriebsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Die Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV legt die Verantwortung bei der Festlegung:- was wird geprüft ?- wer prüft?- wie oft?in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfen, da aufgrund der ständig wechselnden ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614
auf die Träger oder durch Anstoßen mit der Palette an die Regalstützen. Ebenso ist das mögliche Anfahren von Regalen durch das Flurförderzeug bei deren Bemessung in der Norm in keiner Weise berücksichtigt worden. Es wird auf die große Verantwortung des Betreibers hingewiesen, die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Regale sind regelmäßig auf Sicherheit und speziell auf etwaige entstandene ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" weisen wir hin.Bei der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Prüfanforderungen sollte sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen. Die Herstellerunterlagen und -angaben sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
ordnungsgemäße Geräte, welche einer Kontrolle und Prüfung beim Verleiher unterliegen, zum Einsatz kommen. Allerdings gilt, dass sich der Arbeitgeber (Entleiher) vergewissern muss, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung von Prüfart, -umfang und -frist sind die Prüfvorgaben der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673