Ergebnisse 41 bis 60 von 62 Treffern
Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, spez. den §§ 3 "Gefährdungsbeurteilung" und 14 "Prüfung von Arbeitsmitteln" sowie aus der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Im § 5 der DGUV-Vorschrift 3 werden Prüfungen in bestimmten Zeitabständen gefordert. Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
" und die DGUV Information DGUV Information 203-070 "Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" an.Sofern Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV (gilt für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen u.a.) gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Normen beschrieben sind.Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist übrigens nicht die einzige Rechtsgrundlage, die eine Prüfverpflichtung enthält. So sind in den meisten Fällen § 14 der Betriebssicherheitsverordnung sowie je nach Anwendungsfall auch z. B. das jeweilige Landesbaurecht (Prüfverordnung), die Versicherungsbedingungen des Sachversicherungsträgers (z. B ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
wird in der DGUV Information 203-049 auf Seite 14 für Messgeräte im Labor eine Prüffrist von 12 Monaten genannt. Sofern die Betriebsanleitung des Herstellers nichts anderes aussagt, kann diese Prüffrist angesetzt werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
den besonderen Anforderungen der BetrSichV (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) unterliegen und daher von befähigten Personen zu prüfen sind (s. § 14 BetrSichV). Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS www.baua.de/trbs konkretisieren die Anforderungen der Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung. Als hier relevante TRBS sind insbesondere die- TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
von den Montagebedingungen abhängt (z. B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
In der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" ist unter der Nummer 8.3.1 folgendes zu Prüfungen nach Nummer 4.2 nachzulesen:"(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
der Notwendigkeit zur Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung des gesamten betreffenden batterieelektrischen Arbeitsmittels gemäß § 14 (2) BetrSichV aufgrund schädigender Einflüsse, bleibt unabhängig von der zuvor genannten Kontrolle, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV insbesondere unter Berücksichtigung der Nr. 3.1 TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ bestehen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
vor jeder Verwendung wie umfassende technische Prüfungen zählen.Unterschieden werden weiter anlassbezogene Prüfungen nach Unfällen, die mit schwerwiegenden Mängeln am Fahrrad einhergehen (z. B. Rahmenverzug, Radbruch, defekte Lichtanlage) und Regelprüfungen nach festgelegten zeitlichen Intervallen (§ 14 (3) BetrSichV). Ob ein Prüfintervall von einem Jahr in diesem Sinne angemessen ist, kann ohne Kenntnis ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
und Dokumentation der Prüfungen sind in DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ enthalten.Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird in DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben.Nach § 14 BetrSichV muss ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
der BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor der erstmaligen Verwendung der Betriebsmittel zu überprüfen. Satz 1 gilt nicht, soweit entsprechende Prüfungen nach § 14 oder § 15 durchgeführt wurden. Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Betriebsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44126