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Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Gleichartige Arbeitsmittel können zusammengefasst beurteilt werden. Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d. h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Die Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden, müssen nicht zwangsläufig befähigte Personen sein. Je ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
".Für Prüfsachverständige gilt nach 4.1 Anforderungen an Prüfsachverständige für Krane nach Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 2 und Tabelle 1 BetrSichV Folgendes:"(1) Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen (siehe Abschnitt 2 dieser TRBS) zur Prüfung von Kranen müssen Prüfsachverständige für Prüfungen nach § 14 Absatz 4 BetrSichV von Kranen gemäß Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 2 BetrSichV 1 ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt."In der DGUV Information 208-043 wird Bezug auf die TRBS 1203 genommen. Hiernach muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
Sogenannte Fahrerlose Transportsysteme (FTS) werden durch die VDI Richtlinie VDI 2510 "Fahrerlose Transportsysteme" ebenso wie Flurförderzeuge oder Krane der Fördertechnik zugeordnet und dienen dem innerbetrieblichen Materialtransport. Diese Systeme werden zwar automatisch gesteuert, jedoch wird der Fahrweg der Transportfahrzeuge vom Menschen vorgegeben. In Bezug ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 2 BetrSichV)Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung der Arbeitsmittel nur befähigte Personen beauftragen. (§ 2 Abs. 6 BetrSichV)Näheres dazu ist den Technischen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
weiteren Konkretisierungen gegeben. Auf die DGUV Grundsatz 309-001 (bisher BGG 905 / GUV-G 905) "Prüfung von Kranen" weisen wir hin. ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
gestellt, z.B. für Explosionsgefährdungen im Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 BetrSichV oder für Druckanlagen im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV.Konkretisiert werden die Anforderungen an die befähigte Person in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Sachverständige:In der Betriebssicherheitsverordnung werden für bestimmte Bereiche Anforderungen an Prüfsachverständige beschrieben, beispielsweise für Krane ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann demzufolge nicht schon auf Grund ihrer Tätigkeit als befähigte Person angesehen werden, wenngleich nicht ausgeschlossen ist, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei entsprechender Qualifikation auch befähigte Person für bestimmte Arbeitsmittel ist.Eine Mängelprüfung anhand von Prüfprotokollen ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Sollen arbeitsschutzrechtliche Arbeitgeberpflichten übertragen werden, muss dieses in einer entsprechenden Pflichtenübetragung schriftlich fixiert werden. Weitere Informationen zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
. Arbeitsmittel, die gemäß TRBS 1201 ausschließlich durch befähigte Personen geprüft werden dürfen, sind beispielsweise: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen kann: - Baustellenkrane - Zentrifugen - Arbeitsmittel, die vor der ersten Inbetriebnahme zusammengesetzt, montiert und aufgestellt werden (z. B. Werkzeugmaschinen, Krane, Baustromverteiler) - Rammen Beispiele für Schäden ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind.Es obliegt somit dem Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche konkreten Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900