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Nach § 5 (1) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Außerdem darf der Arbeitgeber gemäß § 5 (3) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
In den Fragen und Antworten zur Elektromobilität der DGUV ist unter 7.6 Kennzeichnen von Elektrofahrzeugen Folgendes zu ihrer Fragestellung nachzulesen:"a) Wie sind elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb des Werkstattbereichs zu kennzeichnen? b) Gibt es Unterschiede bei freigeschalteten und nicht freigeschalteten Fahrzeugen? c) Wann muss der Bereich abgeschrankt werden? Antwort: Zu a) + b): Bei ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
der Abstellfläche, ab der ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein muss, werden in der DGUV Information 214-080 nähere Erläuterungen gegeben: Abschnitt II.2.1 Ziffer 3 Ankuppeln von Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhängern: Unterlegkeile angelegt? Sofern die Standfläche nicht vollständig eben und waagerecht ist – und das ist sie nur ganz selten –, müssen zusätzlich ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 4131
Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).In den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) wird diesbzgl. unter A 2.4 die Frage, ob Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV gehören, wie folgt beantwortet:"Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
Umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bietet der IFA Report 4/2014 "Untersuchung von dynamischen Büroarbeitsplätzen". Wir bitten Sie, die dort genannten Informationen zu nutzen.Der Arbeitgeber hat in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Eignung eines Laufbandes ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen, die dem Einzuweis ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Ziffer 3.6 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Die Technischen Regeln ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4848
Bei dem Deckenkran handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV hat keine Anforderungen an eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung. Die Spezial-Drehmaschine darf daher ohne vorhandene Gebrauchs- oder Betriebsanleitung benutzt werden.Eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105