Ergebnisse 21 bis 39 von 39 Treffern
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert. Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden. Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986
und Kosten) miteinander abstimmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber selbstständig anfertigen. Dabei wird der Aufzug als Arbeitsmittel mit den von ihm ausgehenden Gefährdungen bei der Nutzung durch die Beschäftigten betrachtet. Ergeben sich Gefährdungen aus der gemeinsamen Nutzung der Anlage mit den Beschäftigten der anderen Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber sich hinsichtlich ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum. Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen. Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
zu allen Einrichtungen der Anlage haben,d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können,e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr),f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung undg) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.Der Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
ist.Das Fehlen einer Fahrkorbabschlusstüre stellt eine erhebliche Gefahr bei der Personenbeförderung dar. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen, z. B. Einbau von Fahrkorbabschlusstüren.Wird das Bedientableau entfernt, so dass keine Personenbeförderung mehr möglich ist, ist dieser Aufzug aufgrund der Definition keine überwachungsbedürftige Anlage mehr ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
erstellen.Jedoch muss der Verwalter oder Hausmeister, wenn dieser Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteiluung erstellen, in der dann der Aufzug mit seinen möglichen Gefährdungen zu beurteilen ist.Auf das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG; insbes. § 4) weisen wir hin. ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
Hierzu ist in den "Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung" des LASI folgendes nachzulesen: Wie sind Baustellenaufzüge bei erneuter Aufstellung oder nach Montage in Teilabschnitten nach Baufortschritt zu prüfen? Beschluss: Der Baustellenaufzug ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2 b) aa) BetrSichV und somit eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisi ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder einer ZÜS erfolgen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu wiederholen – siehe Technische Regel TRBS 3121 Punkt 3.3. Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung wird auf die Anforderungen aus der Technische Regel TRBS 2181 und auf den seit 01.06.2016 erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27602
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
= 1 Jahr oder länger) - Gibt es für Personen einen sicheren und bequem zu benutzenden Zugang zur Empore oder ist damit zu rechnen, dass hierzu der Güteraufzug verwendet wird? - Ist mit Personentransport auf dem Bauaufzug zu rechnen, gelten weitergehende Anforderungen. - Steht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das den Bauaufzug sicher bedienen kann? - Wie werden die Zugänge ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663