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Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
wird. Die Absperreinrichtung muss so eingebaut sein, dass sie im Fall eines Abrisses der Abgabeeinrichtung weiterhin sicher funktioniert oderdie Abgabeeinrichtung mit einem Anfahrschutz nach dem Stand der Technik gemäß Nr. 4.1.4.1 Absatz 1 Nummer 1 der TRBS 3151 geschützt ist (z.B. gemäß VdTÜV-Merkblatt 965).Bei dem Anfahrschutz unter 1. ist zu beachten, dass dieser für Abgabeeinrichtungen vorgesehen ist, bei denen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
sich drei Prüfpflichten:1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme.Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander, zu ande ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
gelöste Gase abgefüllt werden. Nach § 2 Abs.13 BetrSichV i. V. m § 2 Nr. 30 Buchstabe c des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - handelt es sich bei der von Ihnen beschrieben Anlage um eine überwachungsbedürftige Anlage, da diese im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der BetrSichV genannt ist.Die Erlaubnisbedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV der Anlage kann nicht abschließend beurteilt ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
Explosionsschutzdokument muss insbesondere auch hervorgehen, ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden (§ 6 Absatz 9 GefStoffV). ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
und umzusetzen.Unter Punkt 5.1.2 Überwachung durch den Arbeitgeber der TRBS3151/TRGS751 ist folgendes festgehalten:"(1) Wer eine Tankstelle oder Gasfüllanlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, ihren Zustand zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:"5.1 Einbau und Aufstellung(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
sind zudem überwachungsbedürftige Anlagen i.S. der Betriebssicherheitsverordnung. Diese sind entsprechend § 15 Betriebssicherheitsverordnung vor erstmaliger Inbetriebnahme zu prüfen.Sofern neben mobilen Geräten auch Fahrzeuge an der Benzin-Tankanlage betankt werden sollen, ist eine Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.Vor der Errichung der Tankanlagen sollte ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Die TRBS 3151 wird zurzeit überarbeitet und soll noch in 2018 neu erscheinen.Dort sind folgende Regelungen zur vorläufigen oder endgültigen Außerbetriebnahme genannt:"(1) Tankstellen und Gasfüllanlagen, die komplett oder teilweise sowie vorübergehend oder endgültig außer Betrieb genommen werden, sind so zu sichern, dass Gefahren für Beschäftigte und andere Personen nicht entstehen. Umbau ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286