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Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen sind. A ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2( ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 24409
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
6.5.6.8.3 ADR aufgeführt. Hiernach muss der IBC einem hydraulischen Druck ausgesetzt werden. Ein dabei zuverwendendes Medium wird nicht beschrieben. Die Prüfdrücke werden im Abschnitt 6.5.6.8.4 des ADR genannt. Die Protokollierung der durchgeführten Prüfungen hat nach dem Abschnitt 6.5.6.13 ADR zu erfolgen. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726
werden, es sei denn, dass in den genannten Anhängen etwas anderes bestimmt ist.Es wird hier von einem nicht beheizten Druckgerät i. S. d. RL 2014/68/EU für Druckluft ausgegangen. Der Behälter verfügt über ein Volumen von 270 l und wird mit einem maximal zulässigen Druck von 11 Bar betrieben. Das Druckinhaltsprodukt beträgt somit 2700 Bar x Liter.Es gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 6 Tabelle 4, daraus ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
der Konformitätsbewertungskategorie soll der maximal zulässige Druck (PS) sowie das Gesamtvolumen (V) des Behälters entsprechend der Definitionen von Artikel 2, Nr.8 und 10 der Richtlinie 2014/68/EU verwendet werden. Es soll nicht das von den einzelnen Fluiden zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich belegte Volumen herangezogen werden. ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
-EURO-Kräfte) beschäftigen, bei denen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften Anwendung finden.Trotzdem ist ein Kompressor ein Druckgerät, von dem gewisse Gefahren auf Grund der gehandhabten Drücke ausgehen. Es ist daher empfehlenswert, das Gerät entsprechend den Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung regelmäßig zu warten und zu prüfen, insbesondere da auch Jugendliche das Gerät ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
. Weitere Informationen sind den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, hier insbesondere der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zu entnehmen. Dort heißt es u. a.: 3.15 Sicherheitseinrichtungen 3.15.1 Gefährdungen durch Flammendurchschlag, Gasrücktritt oder Nachströmen von Gas sind wie folgt zu verhindern: 1. Entnahmestellen an Verteilungsleitungen sind mit der Gasart und dem Druck entsprechenden ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
und Festigkeitsprüfungen bei Außerbetriebnahme auch dann durch eine ZÜS durchgeführt werden müssen, wenn der zulässige Druck weniger als 1 Bar beträgt, gibt es nicht mehr. Es gelten immer die Prüfzuständigkeiten gemäß den Tabellen in Nr. 6.Für die Anlagenprüfung gilt: wenn sich eine Druckanlage ausschließlich aus Anlagenteilen zusammensetzt, bei denen die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder gefül ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784