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Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Geschäftsführer sind nicht verpflichtet an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen.Nach § 1 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt diese Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.In § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) findet sich die Definition für Beschäftigte. Diese lautet:"Beschäftigte im Sinne ...
Stand: 02.09.2025
Dialog: 44181
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
, wenn Sie nicht in die Untersuchung einwilligen. Sie können trotzdem die in Frage kommende Tätigkeit ausüben. Der Arzt oder die Ärztin hat Sie im Rahmen des ärztlichen Beratungsgesprächs über die Notwendigkeit der Untersuchung aufgeklärt. Wenn Sie diese verweigern, tragen Sie das Risiko einer sich hieraus eventuell ergebenden gesundheitlichen Schädigung selbst. Gleiches gilt, wenn Sie die Untersuchung zwar durchführen lassen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
hat.Auch Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Diese Fragestellungen müssten im Rahmen einer entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
. angeboten werden.(...)(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern in der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 5 generell keine kürzere Frist festgelegt worden ist. Führt der oder die Beschäftigte Tätigkeiten aus, die mehrere Vorsorgeanlässe der ArbMedVV betreffen, ist die kürzeste für eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42362
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), mit Anhang. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, unberührt.Zur ArbMedVV sind Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bekanntgegeben worden.Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
eine Pflichtvorsorge zu veranlassen oder ein Vorsorgeangebot zu unterbreiten oder Wunschvorsorge zu ermöglichen. Im Anhang der ArbMedVV ist dieser Grundsatz des Arbeitsschutzes explizit zwar nur entsprechend bei dem Vorsorgeanlass „Lärm“ klarstellend aufgeführt, er gilt aber generell.“ Die o.g. FAQ-Antwortliste ist eine Präzisierung der ArbMedVV durch den Gesetzgeber am Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
oder ihr unverzüglich Angebotsvorsorge anzubieten. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können. (§ 5 (2) ArbMedVV) ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
(Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherung etc.).Da die ehrenamtlichen Mitarbeiter "Versicherte" im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) VII sind, gilt das autonome Recht des versichernden Unfallversicherungsträgers; des jeweiligen Gemeinde- bzw. Landes-Unfallversicherungsverbandes. Da die Berufsgenossenschaften in der Regel die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Danach ist der Arbeitgeber gemäß des Anhangs der ArbMedVV Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 23648
In der Fachinformation Arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Strahlung der VBG finden sich hierzu folgende Informationen:"Neue Angebotsvorsorge UVStrahlung: wer ist betroffen?Rechtsgrundlage ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Seit Juli 2019 gilt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung ...
Stand: 15.07.2025
Dialog: 44160
bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Für den Fall gilt "abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind." Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen sowie sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden." Das bedeutet, dass für alle anderen Tätigkeiten unter Atemschutz die Vorsorgeuntersuchung unabhängig von der voraussichtlichen Tragedauer durchzuführen sind. Eine Ausnahme gilt für Atemschutzgeräte der der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
) Impfempfehlungen für Auslandreisen an.Hinweis: Für Rechtsvorshriften des Arbeitsschutzes gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, d.h. ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können.(3) Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Maßgabe des Anhangs nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, nachgehende Vorsorge anzubieten. Am Ende ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
, wenn der oder die Beschäftigte ein früheres Angebot ausgeschlagen hat (§ 5 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).(6) Die Form des Angebots wird in der AMR 5.1, die Vorsorgebescheinigung in der AMR 6.3, die Mitteilung des Arztes an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV in der AMR 6.4 konkretisiert."Punkt 3"(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113