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Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird!Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis ...
Stand: 13.10.2023
Dialog: 24484
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen müssen klar getrennt werden! Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird klargestellt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt.Bei Tätigkeiten ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 24619
") sind die Vorsorgeuntersuchungen von einem ermächtigten Arzt durchzuführen.Mitarbeiter, bei denen ein mangelhaftes Sehvermögen festgestellt wird, müssen von einem ermächtigten Augenarzt untersucht werden, der über notwendige spezielle Sehhilfen zu entscheiden hat.Der die Eignungsuntersuchung durchführende ermächtigte Arzt muss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der augenärztlichen Untersuchung feststellen, ob die Eignung ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
In der VDSI Regel 02/2019 "Drohneneinsatz an Windenergieanlagen" findet sich unter der Nummer 3.2.2 die Aussage, dass der Nachweis der körperlichen Eignung durch die gültige Eignungsuntersuchung zu "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, Sonderfahrzeuge (resp. G 25)" zu erbringen ist. Dies lässt sich, unserer Einschätzung nach, auch auf andere Bereiche mit Droneneinsatz übertragen. ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42996
Unfallversicherung (DGUV) für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen, aber auch für hiervon rechtlich eindeutig abzugrenzende sog. Eignungsuntersuchungen (z. B. bei Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten). Verantwortlich für die Inhalte sowie auch die Aktualisierung dieser Empfehlungen ist die DGUV. Bei Anregungen hierzu empfehlen wir, die DGUV zu kontaktieren.Hiervon abzugrenzen sind die sog ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Eingliederungsmanagement, sondern eher um eine Eignungsuntersuchung (vergleichbar einer Einstellungsuntersuchung) handeln, weisen wir auf die DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis hin.Da hier wesentliche arbeitsrechtliche Belange betroffen sind, empfehlen wir, dass Sie sich in der Angelegenheit direkt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. einer entsprechend autorisierten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
Verfahrensanweisung für das Unternehmen.Zur Unterscheidung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der ArbMedVV und Untersuchungen zur beruflichen Eignung für bestimmte Tätigkeiten verweisen wir auf die DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" und die VBG-Broschüre "Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen - Tipps für die betriebliche Praxis" ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
der gesundheitlichen Eignung eines Mitarbeiters für bestimmte Tätigkeiten ist allerdings nicht Gegenstand der ArbMedVV. Die Durchführung sog. „Eignungsuntersuchungen“ ist von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abzugrenzen und unterliegt eigenen, strengen (arbeits-)rechtlichen Kriterien (siehe hierzu die Erläuterungen des BMAS).§ 2 ArbMedVV führt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus:(1) Arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
der entsprechenden Leistungen in den Aufwandskriterien.Eignungsuntersuchungen sind im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gutachterliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden. Gelingt das nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der regelmäßig dazu ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
zur Klärung der Arbeitsplatzrelevanz), bei Betreuung nach Extremerlebnissen und bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten kann eine Untersuchung auf Wunsch des Beschäftigten durchgeführt werden.Führt der Betriebsarzt Eignungsuntersuchungen durch, sollte er den zu untersuchenden Mitarbeiter über Unterschiede zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufklären.Neben dem Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personen und Arbeitsbereiche, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist, eine rechtliche Grundlage für entsprechende Eignungsuntersuchungen geschaffen (z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung). Besondere Regelungen für die Durchführung von entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit gelten ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389