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Warum sollen Eignungsuntersuchungen grundsätzlich getrennt von arbeitsmedizinischer Vorsorge durchgeführt werden?

KomNet Dialog 24484

Stand: 13.10.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Eignungsuntersuchungen

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Frage:

Ich habe gehört, dass Eignungsuntersuchungen grundsätzlich getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden soll? Stimmt das? Und falls ja, warum?

Antwort:

Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird!

Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden. Gelingt das nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der regelmäßig dazu führt, dass Beschäftigte den Arbeitsplatz nicht bekommen oder ihn aufgeben müssen.

Das ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge anders. Hier geht es um die persönliche Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbietet Eignungsuntersuchungen nicht. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen sollen jedoch grundsätzlich getrennt durchgeführt werden. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, dann müssen die unterschiedlichen Zwecke von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen transparent gemacht werden. Dies ist die Aufgabe der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Vorsorgetermin.